Schwäbisch Gmünd. Lkw-Fahrer sind in Schwäbisch Gmünd zu Unrecht geblitzt worden. Ihre Bußgelder wollte die Stadt erst einbehalten. Nun lenkt man ein.

Ein Blitzer in Schwäbisch Gmünd war monatelang falsch eingestellt und damit Ursache für viele zu Unrecht an Lkw-Fahrer erstellte Knöllchen. Jetzt räumte die Stadt den Fehler ein. „Wir bedauern das sehr und können uns bei den Fahrern nur entschuldigen“, sagte ein Sprecher am Donnerstag.

Den Fahrern, die ihr Bußgeld bereits gezahlt haben, nutzte die Entschuldigung zuerst allerdings wenig. „Bußgeldverfahren, die bereits abgeschlossen sind, können wir leider nicht neu aufmachen“, hieß es bei der baden-württembergischen Stadt.

Nun lenkt Schwäbisch Gmünd ein. Die Lastwagenfahrer sollen doch ihre bezahlten Bußgelder zurückbekommen. Die rund 4000 abgeschlossenen Bußgeld-Verfahren seien zwar rechtlich nicht wieder aufzunehmen. Man wolle das Geld allerdings auf freiwilliger Basis erstatten und dazu direkt auf die Betroffenen zugehen, teilte ein Sprecher am Freitag mit.

Lkw-Fahrer klagte mit Erfolg gegen falsches Knöllchen

Bei rund 4000 Lkw-Fahrern flatterten Bußgeldbescheide ins Haus, etwa 800 davon kassierten sogar Punkte ins Flensburg, wie die Stadt mitteilte. Aufgefallen waren die falsch eingestellten Blitzer, als ein Lkw-Fahrer im Sommer vor dem Amtsgericht gegen seinen Bescheid klagte und Recht bekam.

Blick in den Einhorn-Tunnel in Schwäbisch Gmünd. Hier sind Lkw-Fahrer monatelang zu Unrecht geblitzt worden.
Blick in den Einhorn-Tunnel in Schwäbisch Gmünd. Hier sind Lkw-Fahrer monatelang zu Unrecht geblitzt worden. © dpa | Franziska Kraufmann

Die Radarfallen haben an beiden Enden des Einhorntunnels gestanden. Für Autofahrer gilt im Tunnel Tempo 80. Seit Februar wurden Lastwagen dort extra geblitzt – und zwar bereits bei einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern.

Die Stadt verwies bei ihrer ersten Einschätzung auf eine generelle Regelung, nach der die Beschränkung auf Tempo 60 bei allen einspurigen Strecken gelte. Laut Stadt beschied das Gericht für die Ein- und Ausfahrten des Tunnels jedoch eine unklare Situation – also doch Tempo 80.

Was müssen Autofahrer tun, wenn sie zu Unrecht geblitzt wurden?

Wer glaubt, zu Unrecht in eine Radarfalle getappt zu sein, sollte innerhalb der auf dem Bußgeldbescheid genannten Frist Einspruch einlegen. Läuft die Frist ab, ist der Bescheid rechtsgültig und man muss bezahlen. Wer bereits gezahlt hat, hat hinterher eigentlich keine Chance, das Geld zurückzubekommen.

Ausnahme: Ist der Verstoß teurer als 250 Euro, kann man eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen. (dpa/ba/bekö/jha)