Gießen. Das Landgericht Gießen hat einen 42-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein Mord an einem Mädchen lag bereits 19 Jahre zurück.

Knapp 20 Jahre nach dem gewaltsamen Tod der acht Jahre alten Johanna hat das Landgericht Gießen einen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den 42-Jährigen am Montag unter anderem des Mordes schuldig.

Der Mann war angeklagt, das Kind im September 1999 aus Ranstadt im hessischen Wetteraukreis entführt zu haben, um sie zu missbrauchen. Das Kind sei erstickt. Der Angeklagte räumte die Entführung ein, bestritt aber einen Missbrauch und den Mord. Er bezeichnete den Tod der kleinen Johanna als Unfall.

Kopf mit 15 Meter Klebeband umwickelt

Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, der Angeklagte habe „ohne jeden Zweifel“ Johanna überwältigt, betäubt und in seinen Kofferraum gesperrt. Er habe den Kopf des Kindes mit 15 Metern Klebeband umwickelt – das Band sei so zum „Mordwerkzeug“ geworden. Erst Ermittlungen in einem anderen Missbrauchsfall brachten die Polizei 2017 auf die Spur des Mannes.

Die Schwurgerichtskammer verurteilte ihn auch wegen versuchter sexueller Nötigung von Johanna und sieht eine besondere Schwere der Schuld. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Die Verteidigung hatte auf eine Verurteilung wegen Totschlags gehofft. Sie forderte, den 42-Jährigen aufgrund von Drogenproblemen in einer Entziehungsklinik unterzubringen.

Polizei hatte Mörder schon früher im Visier

An rund 20 Verhandlungstagen befragte das Gericht Ermittler, Zeugen und Sachverständige. Dem Angeklagten war die Polizei 2016 bei Ermittlungen in einem Missbrauchsfall auf die Spur gekommen. Er wurde 2017 festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft.

Schon früher war er ins Visier der Polizei geraten, da er das Automodell fuhr, nach dem gefahndet wurde. Es seien auch Fingerabdrücke genommen worden, hatten die Ermittler nach der Festnahme des Mannes im Oktober 2017 berichtet. Doch es habe keinen Treffer gegeben – die Technik sei damals noch nicht so weit gewesen, um ihn damit zu überführen. (dpa/lhe/raer)