Budapest. Eine ungarische Kamerafrau trat einem Flüchtling im September 2015 die Beine weg. Eine erstes Urteil gegen sie wurde nun aufgehoben.

Die Szene löste auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise in ganz Europa Entsetzen aus: Ungarns Oberster Gerichtshof (OGH) hat die Kamerafrau freigesprochen, die im September 2015 während der Arbeit absichtlich nach davonlaufenden Flüchtlingen getreten hatte. Damit hob das Gericht eine Verurteilung wegen Landfriedensbruchs vom Oktober auf.

Petra Laszlo, die 2015 für den zur rechtsradikalen Jobbik-Partei gehörenden Internet-Fernsehsender N1TV arbeitete, war bei ihrer Tat fotografiert und gefilmt worden. Die Bilder zeigten, wie Laszlo einem Flüchtling mit einem Kind im Arm ein Bein stellte und die beiden damit zu Fall brachte. Außerdem war zu sehen, wie sie einem kleinen Mädchen gegen das Schienbein trat.

Kamerafrau will angeblich aus Angst gehandelt haben

Laszlo entschuldigte sich, behauptete aber auch, nur aus Angst vor den Flüchtlingen so gehandelt zu haben. Diese hatten im Grenzort Röszke bei Szeged eine Absperrung ungarischer Grenzpolizisten durchbrochen. Der Jobbik-Sender kündigte ihr, sie arbeitete später bei Medien weiter, die der rechts-nationalen Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban nahestehen.

Den Freispruch im Revisionsverfahren begründeten die Richter damit, dass Laszlos Vergehen nicht den Straftatbestand des Landfriedensbruches erfüllt habe. Zu diesem hätte gehört, dass die Tat die öffentliche Ruhe und Ordnung störe, was bei Laszlos Vergehen nicht der Fall gewesen sei. Bei der Tat der Kamerafrau habe es sich vielmehr um ein Ordnungsvergehen gehandelt. Dieses sei aber inzwischen verjährt.

(dpa/ba)