Leipzig. Horror-Clowns erschrecken Halloween absichtlich Mitmenschen. Manchmal mit schlimmen Folgen: Ein Vater verprügelte einen Maskierten.

Er hat mit seiner Horror-Clown-Kostümierung Kinder erschreckt – das fand ein Vater gar nicht lustig. Der Mann verprügelte den 19-Jährigen kurzerhand. Das berichtet die Polizei Leipzig. Nun wird gegen den Erziehungsberechtigten ermittelt.

Der 19-Jährige hatte am Mittwochabend, an Halloween, mehrere Kinder mit seinem Kostüm und einer Kreuzhacke im Lossatal (Landkreis Leipzig) erschreckt, wie die Behörde berichtet. Als die Mutter der Kinder dazukam, verlangte sie von dem jungen Mann, ihr zu folgen und sich beim verschreckten Nachwuchs zu entschuldigen.

Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung

Auf dem Hof des Wohnhauses soll der Vater der Kinder dem Mann die Hacke entrissen und zweimal damit zugeschlagen haben.

Zudem gab es für den 19-Jährigen den Angaben zufolge eine Ohrfeige und er zwang ihn, sich auf Knien bei den Kindern zu entschuldigen.

Der 19-Jährige erstattete nach der Behandlung in einem Krankenhaus Anzeige gegen den 34-Jährigen. Gegen den Vater wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Auto überschlägt sich nach Ausweichmanöver

In Salzkotten in NRW ist zudem ein 18-Jähriger beim Autofahren von Clowns erschreckt worden, infolge eines Ausweichmanövers überschlug er sich.

Der junge Mann fuhr mit einem Freund (19) auf der B1, als mehrere Personen auf die Straße sprangen – alle kostümiert als Clowns. Er wich aus, kam ins Schleudern. Sein Mercedes blieb anschließend auf dem Dach liegen. Es entstand ein geschätzter Sachschaden von mehr als 100.000 Euro. Die Insassen blieben unverletzt. Die Clowns liefen davon, ohne sich zu kümmern.

Horror-Clowns seit Jahren ein Problem

In den vergangenen Jahren machten Horror-Clowns viele negative Schlagzeilen – weil mehrere Menschen die Maskerade dafür nutzten, Passanten mit Messern, Äxten und auch Motorsägen zu erschrecken. Die Täter filmten dies oft heimlich, um im Internet andere Menschen mit den Reaktionen der Opfern zu erschrecken.

„Bei allem Spaß sollten sich die Grusel-Clowns darüber im Klaren sein, dass sie sich strafbar machen können, selbst wenn die Bedrohung nur als Scherz gemeint ist“, hatte Petric Kleine, Chef des Landeskriminalamtes Sachsen, der Deutschen Presse-Agentur vor Halloween erklärt.

Martialische Auftritte werden nicht geduldet

Halloween ist das Fest des Gruselns – manche übertreiben, andere beschränken sich auf ein paar Dekorationen, wie geschnitzte Kürbisse.
Halloween ist das Fest des Gruselns – manche übertreiben, andere beschränken sich auf ein paar Dekorationen, wie geschnitzte Kürbisse. © dpa | Patrick Pleul

Die Behörde warnte damit vor martialischen Auftritten am Mittwochabend, also Halloween – aber auch an allen anderen Tagen. „Wer maßlos übertreibt und anderen durch sein aggressives Verhalten vorsätzlich Angst und Schrecken verbreitet, ist hier total fehl am Platz“, teilte das LKA am Dienstag mit.

Abhängig vom Gesundheitszustand der Leute könnte ein derartiger Schreck einen Herzinfarkt provozieren. Dann müsste sich der Täter möglicherweise wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Auch Straftaten wie Körperverletzung, Bedrohung oder Nötigung könnten eine Rolle spielen.

2016 mehr als 370 Fälle – es folgten Prozesse

Im vergangenen Jahr hatten mehrere Behörden, unter anderem auch die Berliner Polizei, vor Horror-Clowns gewarnt und an die Menschen appelliert, generell eher andere Kostüme zu wählen, nachdem es 2016 mehr als 370 Horror-Clown-Anzeigen bei der Polizei gab.

2016 hatte auch es einen ersten Strafprozess zum Thema gegeben. Ein Paar war in Recklinghausen angeklagt worden. Die beiden waren neun Tage vor Halloween im Oktober 2016 in Datteln (Nordrhein-Westfalen) mit Grusel-Masken auf eine Straße gesprungen und hatten mehrere Autofahrer so zu gefährlichen Lenkmanövern gezwungen. Die Frau (35) bekam sechs Monate Haft auf Bewährung, ihr Freund (29) 1000 Euro Geldstrafe.

Ein weiterer Prozess fand 2017 in Würzburg statt. Zwei Frauen hatten ein Ehepaar aus dem Bett geklingelt, sie dann mit einem grotesken Schauspiel im Garten des Wohnhauses verschreckt, wo sie maskiert schrien und mit Sandkasten-Spielzeug der Kinder herumfuchtelten. Eine dritte Frau filmte dies. Die betroffene Mutter ist seitdem traumatisiert – im Prozess ging es deshalb um gefährliche Körperverletzung. (ses/dpa)