Dürfen Diakonie und Caritas eine Kirchenmitgliedschaft von ihren Angestellten verlangen? Nicht pauschal, heißt es in einem Urteil.

Kirchliche Arbeitgeber dürfen bei Stellenausschreibungen künftig nicht mehr pauschal auf eine Religionszugehörigkeit von Bewerbern pochen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt. Das Gericht stellte in einem Grundsatzurteil Regeln auf, die besagen, wann eine Kirchenmitgliedschaft verlangt werden kann.

Mit ihrem Urteil veränderten die höchsten Arbeitsrichter die bisherige Rechtsprechung zu diesem Aspekt des kirchlichen Arbeitsrechts. Dem Prozess ging eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im April 2018 voraus.

Kirchen haben Selbstbestimmungsrecht

Das Urteil hat Einfluss auf jährlich tausende Stellenausschreibungen unter anderem bei Diakonie und Caritas, die Arbeitgeber für mehr als eine Million Menschen in Deutschland sind.

Die Kirchen haben ein vom Grundgesetz verbrieftes Selbstbestimmungsrecht, das auch für ihre Rolle als Arbeitgeber gilt. In der Regel verlangen sie bisher unter Verweis auf ihren kirchlichen Auftrag von ihren Angestellten eine Religionszugehörigkeit. (dpa/ba)