Berlin. Eine Frau hat ein bizarres Angebot bei eBay entdeckt. Ein Junge stand dort zum Verkauf. Die Polizei fand den Scherz gar nicht lustig.

  • Eine Frau entdeckt ein bizarres Angebot bei eBay
  • Ein 14-Jähriger – mit Foto und deftiger Beschreibung – steht zum Verkauf
  • Es war ein Scherz, den die Polizei aber gar nicht lustig fand

Bei den Massen an Artikeln, die täglich auf eBay angeboten werden, ist es mitunter schwierig herauszustechen. Eine Anzeige fiel aber doch besonders auf – im schlechtesten Sinne.

Eine Nutzerin aus Bayern hat bei dem Online-Händler und -Auktionshaus eine Anzeige entdeckt, in der ein etwa zwölf bis 14 Jahre alter Junge angeboten wurde – für ein paar Tausend Euro. Auch ein Foto des Jungen war zu sehen.

Als wäre das nicht schon anstößig genug, war auch der Anzeigentext nicht gerade freundlich, wie die Polizei München mitteilte.

Angebotener Junge „komme leider aus China“

Es handele sich um einen „Fehlkauf“, das „Exemplar komme leider aus China“, sei „absolut minderwertig“ und würde „wirklich derbe stinken“, so dass ein „Ölwechsel“ zu empfehlen sei.

Die Frau alarmierte die Polizei München. „Anhand des Gesamteindrucks des Inserats konnte die Ernsthaftigkeit des Verkaufsangebots nicht gänzlich ausgeschlossen werden“, erklärt die Behörde.

Das Amtsgericht München erließ einen Durchsuchungsbeschluss wegen Verleumdung gegen den ermittelten Inserenten, insbesondere aufgrund der derben Art der Anzeige.

Polizisten finden bei Durchsuchung eine Waffe

So wurde dann auch die elterliche Wohnung des 15-jährigen Beschuldigten in München durchsucht. Nach der Vernehmung des Verdächtigen sowie des – zwischenzeitlich ermittelten – befreundeten 14-Jährigen aus München, der in der Anzeige angeboten wurde, bestätigte sich, dass es sich bei dem Inserat wohl tatsächlich um einen „derben Spaß aus Langeweile“ gehandelt hatte.

Der Spaß für den Inserenten hielt sich anschließend in Grenzen: Bei der Durchsuchung wurde in seinem Kinderzimmer ein „Soft-Nunchaku“ gefunden, eine japanische Schlagwaffe. Dafür gab es eine Anzeige, der Besitz ist nicht erlaubt. Noch schlimmer dürfte ihn jedoch getroffen haben, dass die Beamten auch sein Smartphone beschlagnahmten.

Belehrung durch die Polizei

Die beiden Jugendlichen und ihre Eltern wurden eingehend über die ernsten Hintergründe solcher „Scherz-Inserate“ im Internet und die damit verbundenen Gefahren belehrt. Insbesondere darüber, dass zum Schutz von tatsächlichen Opfern die Ernsthaftigkeit solcher Anzeigen grundsätzlich polizeilich überprüft wird.

Die Durchsuchung fand bereits im Mai statt, die Polizei München informierte erst jetzt über den Fall. (ses)