Der Mann, der ein fremdes Kind in Wuppertal vor einen Zug zog, muss nach einem Gerichtsurteil in die Psychiatrie. Er ist schizophren.

Im April war ein 24-jähriger Mann mit einem fremden Kind vor einen Zug in Wuppertal gesprungen. Nun steht fest: Der Mann muss in die Psychiatrie. Es sei völlig klar, dass „eine Gemeingefährlichkeit auf unabsehbare Zeit“ vorliege, begründete das Landgericht Wuppertal am Donnerstag sein Urteil.

Unter den Augen der entsetzten Eltern und zwei Geschwisterkindern hatte der Mann aus Indien im Frühjahr ihren fünfjährigen Sohn auf dem Wuppertaler Bahnhof ergriffen und war unvermittelt vor einen Zug gesprungen. Bei dem Beschuldigten wurde eine Schizophrenie festgestellt.

Fünfjähriger will Trauma-Behandlung beginnen

Ein Gutachter hatte vor Gericht berichtet, der Mann, der immer wieder Stimmen gehört und einen Geist gesehen haben will, habe ein Opfer bringen wollen. Das Kind sollte demnach „Ersatz für ein Lamm sein“. Dies sei ein wesentlicher Antrieb für die Tat gewesen. Der Beschuldigte hatte im Prozess allerdings bestritten, sich so geäußert zu haben.

Wie durch ein Wunder überlebten der Junge und der 23-Jährige die Tat nahezu unverletzt. Äußerlich trug der Fünfjährige nur eine Schürfwunde am Kopf davon. Das Kind werde aber von Spezialisten behandelt und werde eine Trauma-Behandlung beginnen, sagte der Richter. „Die Familie leidet weiter an den Folgen der Tat.“ Die Mutter hatte am ersten Prozesstag aussagen wollen, war aber auf dem Gerichtsflur weinend zusammengebrochen.

Vater sprang damals zur Rettung ins Gleisbett

Der Vater des Kindes war am Tattag ins Gleisbett gesprungen, um seinen Jungen zu retten. Der geistig verwirrte Täter, der auch in früheren Jahren schon durch zahlreiche kleinere Delikte aufgefallen war und eine Psychose-Behandlung abgelehnt hatte, habe das Kind aber so festgehalten, dass der verzweifelte Vater es ihm entreißen musste. Die Familie habe laut geschrien, berichtete ein Augenzeuge.

„Nur einem glücklichen Zufall und dem Lokführer ist es zu verdanken, dass nicht mehr passiert ist“, stellte der Richter fest. Nur zwei Meter weiter hätte ein Engpass laut Staatsanwaltschaft „tödliche Verletzungen für den Jungen bedeutet“.

Auch Ankläger, Nebenklage und die Verteidigung hatten gefordert, den Mann in der Psychiatrie unterzubringen. Der Beschuldigte hatte sich im Prozess ständig widersprochen, keine Einsicht in seine Tat gezeigt und jede Behandlung verweigert. „Hier sitzt ein psychiatrisch äußerst schwer kranker Mann“, begründete der Richter sein Urteil. „Ein möglicher Behandlungserfolg steht in den Sternen.“ (dpa/jb)