Düsseldorf. Eine Professorin überzog die Ausleihfrist aus der Uni-Bibliothek – und zwar für 50 Bücher. Die geforderte Gebühr will sie nicht zahlen.

Da hat die Lektüre wohl etwas länger gedauert: Eine Psychologie-Professorin der Hochschule Niederrhein soll 1000 Euro Säumnisgebühren und 1250 Euro Verwaltungsgebühren zahlen – weil sie gleich 50 Bücher ausgeliehen und verspätet an die Bibliothek der eigenen Uni zurückgegeben hat.

Dagegen klagt die Frau nun vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az.: 15 K 1130/16). Ihr Anwalt rügte die Gebührenhöhe als unverhältnismäßig.

Eine Vertreterin der Hochschule räumte bei Verhandlung am Freitagmorgen ein, dass der geforderten Gebühr keine exakte Kalkulation des tatsächlichen Aufwands zugrunde liege. Der Richter machte aber deutlich, dass sich die Gebühr nicht nur am Aufwand orientieren müsse, sondern auch eine Lenkungsfunktion haben dürfe – nämlich für eine pünktliche Rückgabe der Bücher zu sorgen.

Fall könnte weite Kreise ziehen

Doch es geht nicht nur um den Einzelfall. Die Klage der Professorin könnte erhebliche Folgen haben. Sollte das Gericht die Gebührenhöhe als rechtswidrig einstufen, würde dies indirekt nahezu alle Hochschulbibliotheken des Landes betreffen.

Wie eine Vertreterin der Hochschule Niederrhein vor Gericht aussagte, fußt die Gebührenordnung auf einer Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2005. Weil die Hochschulen danach aber in die Selbstständigkeit entlassen wurden, hat die Verordnung keine Gültigkeit mehr. Sie werde aber weiterhin von fast allen Hochschulbibliotheken des Landes angewandt, sagte sie.

Das Urteil soll in den kommenden Wochen schriftlich ergehen. (dpa/W.B.)