Köln. Mehreren Angeklagten wurde nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs fahrlässige Tötung vorgeworfen. Nun fiel das Urteil in dem Fall.

Eine Bewährungsstrafe und drei Freisprüche im Strafprozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Das Landgericht hat am Freitag einen Bauüberwacher der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

Die drei anderen Angeklagten – zwei Bauleiter von Baufirmen und eine weitere KVB-Mitarbeiterin – wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für drei der vier Angeklagten Bewährungsstrafen gefordert. Nach Überzeugung des Landgerichts konnte die Unglücksursache im Prozess geklärt werden.

Zwei Anwohner ums Leben gekommen

Der Vorsitzende Richter sagte in der Urteilsbegründung, es stehe „eindeutig und zweifelsfrei“ fest, dass das Archiv wegen eines gravierenden Fehlers beim Bau einer Schlitzwand für eine neue U-Bahn-Haltestelle einstürzte. Dies sei die alleinige Ursache für das Unglück, eine andere gebe es nicht. Dem Archivgebäude sei „förmlich der Boden unter den Füßen“ entzogen worden.

Trümmer liegen in Köln an der Stelle, an der sich das eingestürzte Historische Stadtarchiv befand.
Trümmer liegen in Köln an der Stelle, an der sich das eingestürzte Historische Stadtarchiv befand. © dpa | Oliver Berg

Bei dem Einsturz waren am 3. März 2009 zwei Anwohner ums Leben gekommen. Unzählige historische Dokumente wurden verschüttet, der Schaden liegt nach Schätzung der Stadt Köln bei 1,2 Milliarden Euro. Laut Anklage waren Arbeiter 2005 beim Aushub der Grube auf einen Gesteinsblock gestoßen, den sie nicht beseitigen konnten. Stattdessen hätten sie um das Hindernis herum gebaggert, so dass in einer unterirdischen Betonwand ein Loch entstand. Durch diese Fehlstelle seien am Unglückstag plötzlich große Mengen Sand und Kies in die Baugrube eingebrochen. Der seit Januar laufende Prozess stand unter Zeitdruck, weil im März 2019 die Verjährungsfrist endet. (dpa/les)