Berlin. Der TÜV Rheinland hat mangelhafte Brustimplantate zugelassen. Ein Gericht sah keine Haftbarkeit. Das Urteil wurde nun aufgehoben.

Der TÜV Rheinland kann einen jahrelangen Rechtsstreit um die Zertifizierung mangelhafter Brustimplantate weiterhin nicht beenden. Im Gegenteil: Der Prozess wird neu aufgerollt. Das hat der Pariser Kassationshof am Mittwoch entschieden – und ein neues Verfahren angeordnet. Zuvor war der TÜV Rheinland freigesprochen worden. Es geht um die Zahlung mehrere Millionen Euro an mehr als 1600 Frauen.

Der TÜV hatte die Qualitätssicherung des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) zertifiziert, der jahrelang minderwertiges Silikon-Gel für Implantate verwendet hatte. Zuvor hatte der TÜV Unterlagen zur Konzeption der Implantate und die Qualitätssicherung überprüft – auf dieser Basis erhielt das Unternehmen das europäische CE-Siegel.

Betroffene Frauen werfen TÜV Schlamperei vor

Der Skandal war 2010 aufgeflogen. Die reißanfälligen Silikonkissen könnten Schätzungen zufolge weltweit bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden sein. Die Betroffenen warfen dem TÜV nach Bekanntwerden des Skandals deshalb Schlamperei vor und forderten Schadenersatz.

Das Prüfunternehmen sieht sich jedoch selbst als Opfer des Betrugs von PIP - dies war im Strafprozess gegen den Gründer des inzwischen insolventen Herstellers auch anerkannt worden.

Brustimplantate sind reißanfällig

In dem Verfahren, das nun beim Kassationsgericht liegt, hatte ein Handelsgericht den TÜV in erster Instanz zur Zahlung von insgesamt mehr als 5 Millionen Euro an mehr als 1600 Frauen verurteilt. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence hatte dann aber geurteilt, dass der TÜV seine Verpflichtungen erfüllt habe. Jetzt geht es in die nächste Runde. (dpa)