Kitzingen. Bei einem Freizeitpark-Besuch entdeckte eine 14-Jährige den echten Grabstein ihres Großvaters. Das hat nun ein rechtliches Nachspiel.

  • Bei einem Freizeitpark-Besuch in Geiselwind entdeckte eine 14-Jährige den echten Grabstein ihres Großvaters
  • Nach der Entdeckung habe sie geweint, erklärt sie
  • Das hat nun ein rechtliches Nachspiel

Sie ging in das Freizeit-Land in Geiselwind, um Spaß zu haben. Doch dann fand ein heute 14-Jähriges Mädchen in dem Vergnügungspark den Grabstein ihres verstorbenen Großvaters vor dem sogenannten „Horrorhaus“. Der Vorfall ereignete sich im Sommer 2017 und hat nun ein rechtliches Nachspiel für den Freizeitpark-Betreiber.

Er ließ zu Dekorationszwecken mindestens acht echte Grabsteine mit Original-Inschriften aufstellen. Am Dienstag musste sich der 34-Jährige wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten.

Enkelin weinte nach ihrer Entdeckung des Grabsteins

Die 14-jährige Enkelin des Verstorbenen brachte die Ermittlungen nach ihrem Besuch im letzten Jahr ins Rollen. „Mir ist der Grabstein gleich ins Auge gefallen. Ich kannte den Grabstein auch und habe mich erstmal gewundert, warum er da steht“, erklärte sie laut „Süddeutscher Zeitung“ am ersten Tag des Prozesses. Sie sei daraufhin aufgewühlt gewesen, habe weinen müssen. Ihre Großmutter stellte schließlich Strafantrag.

Vor Gericht bezeichnete die Witwe das Aufstellen des Grabsteins mit Inschrift in dem Freizeitpark als „riesengroße Schweinerei“. Der Betreiber entschuldigte sich bei der Familie. „Mir tut das natürlich sehr leid. Ich wollte niemandem wehtun“, sagte er vor Gericht. Besorgt hatte er sich die Grabsteine bei einem Steinmetz. Dabei sicherte er laut Anklage zunächst zu, die Inschriften unkenntlich zu machen. Das sei jedoch nicht geschehen.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, der Betreiber habe jegliche Grenzen des Anstands verletzt. Der Prozess wurde am Dienstag unerwartet nicht mit einem Urteil abgeschlossen. Er soll nun am 12. Oktober mit der Befragung des Steinmetzes und der Mutter des Mädchens fortgesetzt werden. (dpa/leve)