#MeToo: Keine Anklage gegen Kevin Spacey in Kalifornien
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Los Angeles. Vor rund einem Jahr wurden Vorwürfen sexueller Übergriffe gegen Kevin Spacey laut. Zumindest in einem Fall wird es keine Anklage geben.
US-Schauspieler Kevin Spacey (59) wird in Kalifornien wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe nicht vor Gericht gestellt. Der Fall sei verjährt, teilte die Staatsanwaltschaft in Los Angeles am Dienstag mit. Die Ermittler hatten Vorwürfe eines Mannes geprüft, der angegeben hatte, 1992 von Spacey belästigt worden zu sein. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei nicht um einen Minderjährigen.
Im vorigen Herbst waren zahlreiche Vorwürfe sexueller Übergriffe gegen den „House of Cards“-Star Spacey öffentlich worden. Der Schauspieler Anthony Rapp (46, „Star Trek: Discovery“) hatte angegeben, als 14-Jähriger in den 1980er Jahren belästigt worden zu sein.
Am Londoner Old Vic Theater könnte Spacey in seiner Zeit als künstlerischer Direktor Berichten zufolge mindestens 20 Männer belästigt haben. Auch in England wird deshalb gegen Spacey ermittelt.
Spacey bislang nicht angeklagt
Auch Missbrauchsvorwürfe gegen den Schauspieler Steven Seagal werden wegen Verjährung nicht zu einer Anklage führen. Eine Frau hatte angegeben, 1993 als 18-Jährige von Seagal missbraucht worden zu sein. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, sieht die Behörde auch von einer Anklage gegen den Schauspieler Anthony Anderson ab. Das angebliche Opfer habe nicht mit den Ermittlern kooperiert, um den Fall vor Gericht zu bringen.
Vor einem Gericht in New York muss er sich unter anderem wegen Vergewaltigung verantworten. Der Staatsanwaltschaft zufolge geht es um Vorfälle aus den Jahren 2013 und 2004. Weinstein befindet sich gegen eine Kaution von einer Million Dollar auf freiem Fuß. Gegen ihn sind zudem mehrere Zivilklagen anhängig.
Verjährungsfristen unterschiedlich
Die US-Bundesstaaten handhaben Verjährungsfristen im Falle von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung unterschiedlich. Entscheidend sind die Schwere des Missbrauchs und das Alter des Opfers. In vielen Bundesstaaten ist ein Missbrauch nach 20 Jahren verjährt. (dpa/aba)