Leverkusen/Nîmes. Ist es der vermisste 66-jährige Betreuer? In Südfrankreich ist eine Leiche entdeckt worden. Zuvor war ein Zeltplatz geflutet worden.

Vier Tage nach der Überschwemmung eines deutschen Ferienlagers in Südfrankreich ist in der Region eine Leiche gefunden worden. Die Identität und das Geschlecht seien noch nicht geklärt, sagte eine Sprecherin der Gendarmerie am Montagabend.

Es war daher noch unklar, ob es sich um den 66 Jahre alten Betreuer des Zeltlagers handeln könnte, der seit Donnerstag vermisst wird. Zuvor hatte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ über den Fund berichtet – dieser meldete unter Berufung auf einen Polizisten, der Körper sei im Fluss Ardèche gefunden worden.

Das Zeltlager eines Vereins aus Leverkusen war am Donnerstag nach schweren Regenfällen überflutet worden, als nordwestlich von Orange ein Zufluss der Ardèche über die Ufer trat. Alle Kinder und Jugendlichen konnten in Sicherheit gebracht werden, sie sind seit dem Wochenende wieder in Deutschland. Der seit dem Drama vermisste Betreuer wurde nach Angaben des Veranstalters zuletzt gesehen, als das Wasser über den Zeltplatz in der Gemeinde Saint-Julien-de-Peyrolas schwemmte.

Französische Justiz ermittelt gegen Organisatoren

Die französische Justiz hatte am Wochenende Ermittlungsverfahren gegen den Veranstalter des Zeltlagers und den Vereinsvorsitzenden eingeleitet, unter anderem wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Der zweite Vorsitzende des Vereins St. Antonius aus Leverkusen sagte am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Köln: „Wir haben uns absolut nichts vorzuwerfen.“

Der Vizevorsitzende, der sich noch in Frankreich aufhält, sagte, man habe gegen ihn und den ersten Vorsitzende am Samstag in Nimes Anklage erhoben und sie danach gegen Auflage auf freien Fuß gesetzt. Ihnen werde die Errichtung eines illegalen Campingplatzes, die Gefährdung von Personen und zudem Schwarzarbeit vorgeworfen.

Man habe im Camp sehr früh Alarm ausgelöst und die Jugendlichen zunächst geordnet auf einen höher gelegenen Parkplatz geleitet. Danach sei Panik ausgebrochen, weil viele zurück in die Zelte gestürmt seien, um ihre Sachen zu holen, berichtete der Vereinsvorsitzende.

Da ihm die Lage nicht mehr beherrschbar erschien, habe er die Feuerwehr zur Hilfe gerufen, die die Rettung koordiniert habe. Die Vorwürfe mit Blick auf das Camp-Gelände seien für ihn nicht nachvollziehbar, einen juristischen Streit um den Campingplatz habe der Verein 2017 vor Ort erstinstanzlich gewonnen.

Unterschied zur Anklageerhebung in Deutschland

Das Einschreiten der französischen Justiz gegen die beiden Deutschen („mise en examen“) wird als Einleitung eines Ermittlungsverfahrens übersetzt, manchmal aber auch als Anklage. Bedingung dafür ist, dass die Ermittler „schwerwiegende oder übereinstimmende Indizien“ gegen die Verdächtigen sehen.

Es gibt aber einen zentralen Unterschied zur deutschen Anklageerhebung, mit der die Staatsanwaltschaft bereits einen Prozess vor einem Gericht beantragt. Bei einer „mise en examen“ in Frankreich gehen die Ermittlungen weiter, erst nach Abschluss dieser Untersuchungen kann der Staatsanwalt dann eine Prozesseröffnung beantragen. (dpa)