Gelsenkirchen. Tragischer Fall in Gelsenkirchen: Ein Zwillingspaar starb kurz nach der Geburt. Die Mutter ließ die Frühchen in der Klinik zurück.

Ihre Namen bekamen die beiden Brüder erst nach ihrem Tod: Gabriel und Raffael. Das traurige Schicksal der Säuglinge: Sie starben kurz nach der Geburt, wurden von der Mutter dort zurückgelassen und vom Marienhospital in Gelsenkirchen nach ihrem Tod tagelang „vergessen“.

Nach Angaben der Klinik war Gabriel am 25. Juni 2018 in dem Krankenhaus zur Welt gekommen, sein Bruder Raffael am 28. Juni. Beide weit vor der Zeit. „Die behandelnden Ärzte der Klinik für Geburtshilfe gehen davon aus, dass die Zwillingsfrühchen in der 21. beziehungsweise 22. Schwangerschaftswoche geboren wurden“, so Sönke Thomas, Verwaltungschef der Klinik. „Beide Frühchen starben zirka 60 Minuten nach der Geburt.“

Eltern gaben falsche Personalien an

Die Eltern, so die Klinik, hätten ihre toten Kinder zurückgelassen und durch falsche Angaben zu Person und Wohnort einen Kontakt unmöglich gemacht. Beim Marienhospital gebe es klare Vorgaben, wie mit solchen Ereignissen umzugehen ist.

Danach müsse die Stadtverwaltung spätestens fünf bis sechs Tage nach dem Todesfall informiert werden, wenn sich Angehörige offensichtlich nicht um die Bestattung kümmern. Und laut Bestattungsrecht müssen Verstorbene spätestens zehn Tage nach dem Ableben beigesetzt werden.

Im Fall der Zwillinge wurde das Ordnungsamt aber erst am 19. Juli – also drei Wochen nach der Geburt des zweiten Jungen – durch die Klinik informiert. Dazu Verwaltungschef Thomas: „Ungeachtet der Verantwortung Dritter stellen wir fest, dass in unserem Haus in diesem Fall klare Vorgaben und Verfahrensanweisungen durch einen individuellen Fehler nicht eingehalten wurden – wir bedauern diesen Fehler sehr.“

Zwillinge bleiben offiziell namenlos

Die Zwillinge wurden schließlich am 25. Juli in zwei weißen Särgen auf dem Gelsenkirchener Hauptfriedhof beigesetzt. Dort gaben ihnen auch die beiden Geistlichen Ralf Berghane und Zuzanna Hanussek die Namen Gabriel und Raffael. Bei den Behörden tragen die Kinder dagegen keine Namen.

„Für die Vornamensgebung ist der Sorgeberechtigte zuständig“, begründet dies der zuständige Standesbeamte bei der Stadt Gelsenkirchen. „Das ist mindestens die Mutter.“ Dieses Recht sei nicht übertragbar – auch dann nicht, wenn die Eltern ihre toten Kinder zurücklassen.

Dieser Artikel erschien in ähnlicher Fassung zunächst bei der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“, die auch zur FUNKE Mediengruppe gehört.