Berlin. Vom Freibad mit dem Auto zurück nach Hause. Müssen dafür die Schuhe gewechselt werden oder darf man auch in Badelatschen ans Steuer?

Mehr als 30 Grad: Der Sommer ist in Deutschland angekommen. Viele Menschen zieht es da an den See oder ins Freibad. Badesachen und Handtuch sind rasch im Auto verstaut. Aus Bequemlichkeit setzen sich manche Autofahrer an heißen Tagen mit Badelatschen oder gar barfuß hinters Steuer. Aber ist das eigentlich erlaubt?

„Es gibt zwar kein generelles Verbot, barfuß oder mit Badelatschen Auto zu fahren“, sagt Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen. In Bezug auf das Schuhwerk mache die Straßenverkehrsordnung (StVO) keine speziellen Vorgaben, „dennoch rate ich grundsätzlich davon ab“. Denn: Wer barfuß oder mit Badelatschen hinterm Steuer sitzt, könne möglicherweise in einer Gefahrensituation, etwa bei einer Notbremsung, von den Pedalen abrutschen.

Flip-Flops oder Badelatschen können am Steuer zur Gefahr werden.
Flip-Flops oder Badelatschen können am Steuer zur Gefahr werden. © imago stock&people | imago stock&people

Barfuß am Steuer: Versicherung könnte Zahlung verweigern

Kommt es zum Unfall, droht dann eine Mitschuld. Auch wenn bei einer Verkehrskontrolle nicht zwingend ein Bußgeld verhängt wird, sieht Leser im Barfußfahren oder Fahren mit losen Schuhen einen klaren Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs. Das können Versicherungen im Schadenfall ähnlich sehen.

Der gegnerische Versicherer könnte eine Teilschuld fordern und die eigene Versicherung sogar die Kasko-Leistungen verweigern. „Anstatt Badelatschen lieber mit leichten, aber fest verschließbaren Schuhen, die auch genügend Halt bieten, hinters Lenkrad steigen“, rät Leser. (nfz/dpa)