München. Schimpfwörter und obszöne Gesten können für den Autofahrer laut ADAC teuer werden – nicht nur, wenn Polizisten Ziel der Attacke sind.

Ob verbale Entgleisungen wie „Arschloch“, „Blöde Kuh“ und „Wichser“ oder obszöne Gesten wie der ausgestreckte Mittelfinger: Wer andere im Straßenverkehr derart beleidigt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Darauf weist die „ADAC Motorwelt“ hin (Ausgabe 7-8/2018). Denn rechtlich handele es sich dabei um Straftaten.

Feste Strafen für bestimmte Ausdrücke oder Gesten gibt es aber nicht. Normalerweise belegen Gerichte solche Beleidigungen mit 20 bis 30 Tagessätzen. Der Betrag hängt also vom monatlichen Einkommen ab.

So kosteten im Einzelfall Kraftausdrücke wie „Blöde Kuh“, „Arschloch“ oder „Wichser“ 1000 Euro, nennt die Clubzeitschrift des ADAC Beispiele. Ex-Fußballprofi Stefan Effenberg habe der Zeitschrift zufolge vor einigen Jahren tiefer in die Tasche greifen müssen. Ein „Arschloch“, das einem Polizeibeamten galt, habe ihn 10.000 Euro gekostet.

Keine Punkte in Flensburg für verbale Beleidigungen

In anderen Fällen gingen Beklagte demnach allerdings mit Begriffen wie „Wegelagerer“, „Oberförster“ oder auch „Komischer Vogel“ gegenüber Polizisten straffrei aus. Auch die Aussage „Das ist doch Korinthenkackerei“ blieb ohne Folge. Der Richter berief sich bei seinem Freispruch auf das Recht auf freie Meinungsäußerung.

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    Auch Punkte in Flensburg gibt es für verbalen Entgleisungen nicht mehr. Sie wurden dem Artikel zufolge 2014 abgeschafft. Beschimpfen sich zwei Kontrahenten im selben Streit gegenseitig, können Gerichte das gegeneinander aufwiegen – und beide freisprechen. (dpa/jkali)