Luxemburg. Bei einer Airline gebucht, mit einer anderen geflogen – und dann noch Verspätung. Ein Urteil macht klar, welche Airline zahlen muss.

Reisende bekommen bei stundenlanger Verspätung ihre Entschädigung von der Airline, bei der sie ihren Flug gebucht haben – auch wenn der Flieger samt Besatzung zu einer anderen Gesellschaft gehört.

Das entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-523/17). Die finanzielle Verantwortung bei Annullierung oder langer Verspätung trage die Gesellschaft, die einen Flug ansetzt, erklärten die Richter.

Mehr als drei Stunden Verspätung

Im konkreten Fall ist nun Tui-Fly in der Pflicht: Die Fluggesellschaft hatte den Flieger samt Besatzung von Thomson Airways gemietet, auf dem Flugticket stand „ausgeführt von Thomson Airways“. Nachdem der Flug mit mehr als dreistündiger Verspätung am Ziel ankam, verlangten mehrere Passagiere Entschädigung nach EU-Recht.

Verspätungs-Ranking: Das sind die drei schlimmsten Airlines

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    Das Landgericht Hamburg wollte vom EuGH wissen, welche Airline in einem solchen Fall als „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ im Sinne der EU-Regeln gilt – und somit die Entschädigung zahlen muss.

    Wenn ein Flug annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, steht Passagieren nach EU-Recht eine Entschädigung zu. (dpa)