Das Gericht reduzierte dabei die in einem erstinstanzlichen Verfahren verhängte Schadensersatzsumme von knapp 18,8 Millionen Euro.
Nach Ansicht des Gerichts hatte sich Achenbach unter anderem der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung und des Betruges schuldig gemacht.
Schadenshöhe bleibt hinter Forderungen der Albrecht-Erben zurück
Achenbach hatte den 2012 gestorbenen Albrecht beim Kauf von Kunst und Oldtimern für den Unternehmer betrogen. Dre Kunstberater habe seine Freundschaft zu Albrecht ausgenutzt, um „nicht vereinbarte Aufschläge auf die Einkaufspreise der Kunstobjekte und Oldtimerfahrzeuge“ vorzunehmen, erklärten die Richter in ihrem Urteil. Teilweise manipulierte der Kunstberater auch Rechnungen, um sein Vorgehen zu verschleiern.
Der einstige Berater-Star war im März 2015 vom Landgericht Essen wegen Betrug, Urkundenfälschung und Untreue zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Vor wenigen Wochen war er nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe auf freien Fuß gekommen.
Wenn Mensch und Kunst eins werden
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Bei der Schadenshöhe blieb das Gericht allerdings hinter den Forderungen der Albrecht-Erben zurück. Die Klägerseite konnte Schadensersatzforderungen für einige Kunstwerke nicht in der ursprünglich gewünschten Höhe nachweisen. Bei weiteren Kunstobjekten und Oldtimern konnte der Senat entweder eine Täuschung oder eine Preismanipulation nicht feststellen.
Eine Revision ließen die Richter nicht zu. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil eine Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof möglich ist. (epd/dpa)