Düsseldorf. Der wegen Betrugs verurteilte Ex-Kunstberater Helge Achenbach muss zahlen. Das Gericht reduzierte jedoch die Schadensersatzforderung.

Der frühere Düsseldorfer Kunstberater Helge Achenbach muss den Erben des Aldi-Miteigentümers Berthold Albrecht Schadensersatz in Höhe von mehr als 16 Millionen Euro zahlen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Donnerstag in einem Berufungsverfahren.

Das Gericht reduzierte dabei die in einem erstinstanzlichen Verfahren verhängte Schadensersatzsumme von knapp 18,8 Millionen Euro.

Nach Ansicht des Gerichts hatte sich Achenbach unter anderem der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung und des Betruges schuldig gemacht.

Schadenshöhe bleibt hinter Forderungen der Albrecht-Erben zurück

Achenbach hatte den 2012 gestorbenen Albrecht beim Kauf von Kunst und Oldtimern für den Unternehmer betrogen. Dre Kunstberater habe seine Freundschaft zu Albrecht ausgenutzt, um „nicht vereinbarte Aufschläge auf die Einkaufspreise der Kunstobjekte und Oldtimerfahrzeuge“ vorzunehmen, erklärten die Richter in ihrem Urteil. Teilweise manipulierte der Kunstberater auch Rechnungen, um sein Vorgehen zu verschleiern.

Der einstige Berater-Star war im März 2015 vom Landgericht Essen wegen Betrug, Urkundenfälschung und Untreue zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Vor wenigen Wochen war er nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe auf freien Fuß gekommen.

Wenn Mensch und Kunst eins werden

Nein: Bei diesem Foto handelt es sich um keine Inszenierung. Der Fotograf Stefan Draschan hat diesen perfekten Zufallsmoment in einem Museum aufgenommen. Aber es ist nicht der einzige seiner Art. Wir zeigen weitere Beispiele aus seiner beeindruckenden Arbeit.
Nein: Bei diesem Foto handelt es sich um keine Inszenierung. Der Fotograf Stefan Draschan hat diesen perfekten Zufallsmoment in einem Museum aufgenommen. Aber es ist nicht der einzige seiner Art. Wir zeigen weitere Beispiele aus seiner beeindruckenden Arbeit. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
In seiner fortlaufenden Serie „People matching Artworks
In seiner fortlaufenden Serie „People matching Artworks" („Menschen, die zu Kunstwerken passen“) fotografiert der Österreicher Museumsbesucher beim Betrachten von Kunstwerken. Menschen, die durch ihre Kleidung, ihr Aussehen dem Kunstwerk ähneln. Ganz dem Motto: Gleich und Gleich gesellt sich gern. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Seine Bildkombination vom Museumsbesucher/ Kunstbetrachter und dem Kunstwerk scheinen eine optische Symbiose einzugehen. Skurril, erfrischend, surreal.
Seine Bildkombination vom Museumsbesucher/ Kunstbetrachter und dem Kunstwerk scheinen eine optische Symbiose einzugehen. Skurril, erfrischend, surreal. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Mensch und Kunst werden eins.
Mensch und Kunst werden eins. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Draschans Fotos entstehen aus der Beobachtung heraus – sie sind echt, nicht inszeniert.
Draschans Fotos entstehen aus der Beobachtung heraus – sie sind echt, nicht inszeniert. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Draschan sucht und findet den perfekten Moment.
Draschan sucht und findet den perfekten Moment. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Momente, die zum Schmunzeln und Staunen einladen.
Momente, die zum Schmunzeln und Staunen einladen. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
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Die komplette Arbeit „People matching Artworks“ ist auf der Seite „www.stefandraschan.com" zu sehen. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
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Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks".. © Stefan Draschan | Stefan Draschan
Fotografie aus der Serie
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Fotografie aus der Serie
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Fotografie aus der Serie
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Fotografie aus der Serie
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Fotografie aus der Serie
Fotografie aus der Serie "People matching Artworks". © Stefan Draschan | Stefan Draschan
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Bei der Schadenshöhe blieb das Gericht allerdings hinter den Forderungen der Albrecht-Erben zurück. Die Klägerseite konnte Schadensersatzforderungen für einige Kunstwerke nicht in der ursprünglich gewünschten Höhe nachweisen. Bei weiteren Kunstobjekten und Oldtimern konnte der Senat entweder eine Täuschung oder eine Preismanipulation nicht feststellen.

Eine Revision ließen die Richter nicht zu. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil eine Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof möglich ist. (epd/dpa)