Berlin. Im Fall der ermordeten Susanna aus Mainz ist der Hauptverdächtige im Irak gefasst worden. Aber es bleibt eine Reihe offener Fragen.

Mit gleich mehreren Kundgebungen soll in den nächsten Tagen des Todes der 14-jährigen Susanna F. gedacht werden. Allein in ihrer Heimatstadt Mainz wurden insgesamt sieben Veranstaltungen angemeldet – unter anderem von der AfD und dem DGB. Weil der mutmaßliche Täter ein 20 Jahre alter Asylbewerber aus dem Irak ist, verschärft sich damit auch die Debatte um die deutsche Asylpolitik. Auch der Fall selbst wirft noch eine Reihe von Fragen auf.

Warum war Ali B. trotz eines abgelehnten Asylbescheids und trotz einiger Straftaten noch in Deutschland?

Der Antrag von Ali B. auf Asyl wurde im Dezember 2016 abgelehnt. Er klagte dagegen – dieses Verfahren läuft bis heute, für die Dauer des Verfahrens bekam er eine „Aufenthaltsgestattung“. B. ist zwar in seiner Zeit in Deutschland mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten, wurde aber nie rechtskräftig verurteilt. Zwei Verfahren wurden eingestellt, ein weiteres läuft noch.

Als ein 11-jähriges Flüchtlingskind angibt, von einem „Ali“ vergewaltigt worden zu sein und B. einer der Verdächtigen ist, gibt es Ermittlungen. Sie geraten aber ins Stocken, als das Mädchen keine weiteren Angaben macht. Grundsätzlich werden Asylbewerber laut Bundesregierung erst ausgewiesen, wenn sie zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurden oder Ausländer eingeschleust haben. Bei Drogendelikten oder Landfriedensbruch reicht eine Haftzeit von zwei Jahren.

Wie konnten Ali B. und seine Familie unbemerkt ausreisen?

Wer ein Flugzeug ins außereuropäische Ausland besteigt, muss vorher mehrfach seinen Ausweis und die Tickets zeigen. Aber nur die Fluggesellschaft kontrolliert beides zusammen und prüft, ob der Käufer des Tickets auch die Person ist, die fliegen will. In diesem Fall hätte den Mitarbeitern von Turkish Airlines auffallen können, dass die Namen unterschiedlich sind. Keine Fluggesellschaft ist aber zu dieser Kontrolle verpflichtet.

Vor dem Sicherheitscheck der Fluggäste muss nur die Bordkarte gezeigt werden. Eine Passkontrolle an dieser Stelle ist laut Bundespolizei „rechtlich nicht möglich“, es wäre sonst eine vorgezogene Passkontrolle. Bei der echten Grenzkontrolle interessiert sich die Bundespolizei dann nur für die Ausweispapiere: Wenn jemand nicht gesucht wird und kein Haftgrund vorliegt, kann er Deutschland verlassen. Ob er das richtige Ticket hat, ist der Polizei egal.

Ali B. hatte nach Auskunft der Bundespolizei gültige Papiere, sie „waren echt, gültig und berechtigten zur Ausreise“, teilte sie mit. Ob die Beamten die zum Teil in Arabisch geschriebenen Dokumente der irakischen Botschaft lesen konnten, ist unklar. Ali B. konnte deshalb am Sonnabend mit seiner Familie ausreisen, erst ab Montag wurde nach ihm gefahndet, am Mittwoch wurde Haftbefehl erlassen.

Wer kaufte die Flugtickets?

Bisher ist unbekannt, welche Namen auf den Tickets standen und wer sie bezahlt hat. Ein am Freitag für Sonnabend gebuchter Flug mit Turkish Airlines nach Erbil im Irak kostet für acht Personen 3500 Euro. Ob die Familie von Ali B das Geld selbst aufbrachte, ist unklar. Falls die Iraker als Asylbewerber staatliche Leistungen bekommen haben, hätten sie so viel Geld nicht haben dürfen.

Liefert der Irak Ali B. jetzt aus?

„Opfer der Toleranz“ haben Trauernde auf ein Kreuz am Fundort der Leiche von Susanna geschrieben.
„Opfer der Toleranz“ haben Trauernde auf ein Kreuz am Fundort der Leiche von Susanna geschrieben. © dpa | Boris Roessler

Kurdische Sicherheitskräfte haben Ali B. auf Bitten der deutschen Bundespolizei am frühen Freitagmorgen im Nordirak festgenommen. „Das mit der Auslieferung läuft jetzt nach den internationalen Regeln“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Mithilfe von Polizei und Auswärtigem Amt würden alle nötigen Anträge gestellt. Allerdings gibt es kein Auslieferungsabkommen mit dem Irak. Die irakischen Behörden müssen Ali B. also nicht ausliefern.

Theoretisch könnte ihm im Irak der Prozess gemacht werden, aber den Antrag darauf können die deutschen Behörden nicht stellen: „Im Irak droht ihm die Todesstrafe“, sagte eine Sprecherin der Wiesbadener Staatsanwaltschaft. Das deutsche Recht kennt keine Todesstrafe.

Hatte die Tat einen antisemitischen Hintergrund?

Susanna F. war zwar Jüdin, aber nach allem, was bisher bekannt ist, hat die Religion bei der Tat keine Rolle gespielt. Susanna soll eine Beziehung mit dem Bruder von Ali B. angestrebt haben und kannte deshalb auch Ali B.

Begehen Flüchtlinge mehr Gewaltstraftaten als andere gesellschaftliche Gruppen?

Zwischen 2014 und 2017 stieg die Zahl der Tötungsdelikte, bei denen Flüchtlinge tatverdächtig waren, von 122 auf 477. Das zeigt eine Erhebung des Bundeskriminalamts. Der Anteil der Flüchtlinge unter den Verdächtigen erhöhte sich von 4,4 auf 15,0 Prozent. Sie sind also, gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung, häufiger tatverdächtig als Deutsche.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die Statistik nur die Verdächtigen erfasst. Ob diese die Verbrechen tatsächlich begangen haben, muss anschließend die Justiz ermitteln. Eine zentrale statistische Auswertung von Gerichtsurteilen gibt es nicht.

Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) sieht zudem ein Kommunikationsproblem für Geflüchtete: Während deutsche Verdächtige im Zweifelsfall glaubhaft machen könnten, dass beispielsweise bei einem Angriff mit dem Messer keine Tötungsabsicht bestand, hätten Flüchtlinge diese Möglichkeit wegen der Sprachbarriere oft nicht.

Fälle, in denen Flüchtlinge involviert sind, würden deshalb eher als Tötungsdelikt eingestuft als Vorgänge, an denen Deutsche beteiligt sind. Dazu kommt: Ein Großteil der Flüchtlinge sind junge Männer – eine Gruppe, die laut Pfeiffer über alle Kulturkreise hinweg überdurchschnittlich häufig gewalttätig wird.