München. Im Münchner NSU-Prozess hält die Verteidigung am Dienstag ihre Plädoyers. Außer Brandstiftung sei Beate Zschäpe nichts vorzuwerfen.

  • Im Münchner NSU-Prozess hält die Verteidigung am Dienstag ihre Plädoyers
  • Außer Brandstiftung sei Beate Zschäpe nichts vorzuwerfen

Die drei ursprünglichen Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe fordern die sofortige Freilassung der mutmaßlichen Rechtsterroristin. Die heute 43-Jährige sei von den angeklagten Morden und Anschlägen freizusprechen und könne lediglich wegen einfacher Brandstiftung verurteilt werden, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer am Dienstag in seinem Plädoyer im Münchner NSU-Prozess. (dpa)

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