Hamburg. Am Hamburg Airport ist es zu zahlreichen Flugausfällen gekommen. Laut Experten können die Passagiere nicht mit Entschädigungen rechnen.

Der Hamburger Flughafen hat nach einer massiven Störung am Sonntag wieder geöffnet. Der Flugbetrieb konnte nach einem Stromausfall ab 6 Uhr wieder losgehen – allerdings weiterhin mit einigen Problemen.

Dennoch landete kurz nach 6.30 Uhr eine erste Maschine der Fluglinie Pegasus aus Antalya auf dem Rollfeld, wie eine Sprecherin des Flughafens mitteilte. Mit Hochdruck hatten Experten seit Sonntag daran gearbeitet, die Ursache für einen Kurzschluss in der Hauptstromversorgung herauszufinden und zu beheben.

Es seien die Airlines, „die entscheiden, ob ein Flug stattfindet oder gestrichen wird“, hatte der Flughafen zuvor getwittert. Als erste Ankunft am Montagmorgen wurde auf der Website des Flughafens eine Maschine aus Newark bei New York City angezeigt. Ab 5 Uhr sei der Check-in am Flughafen wieder möglich, hieß es.

Mehr als 30.000 Passagiere von Ausfällen betroffen

Wegen des stundenlangen Stromausfalls hatte der Flughafen seinen Betrieb am Sonntag eingestellt. Dazu sehe man sich gezwungen, teilte das Unternehmen auf Twitter mit. Tausende Passagiere hatten stundenlang teils vor dem Gebäude ausgeharrt, in der Hoffnung, doch noch abfliegen zu können. Von den Flugausfällen dürften nach Angaben des Flughafens mehr als 30.000 Passagiere betroffen gewesen sein.

Nach der Ankündigung, dass keine Flüge mehr starten würden, machten sich am Nachmittag viele auf den Heimweg oder auf ins Hotel. Der Flughafen und das Deutsche Rote Kreuz stellten auch Feldbetten im sogenannten Terminal Tango auf, rund 90 Menschen verbrachten nach Angaben des Airports dort die Nacht. „Wir bringen alles auf, um es einigermaßen erträglich für die Menschen zu machen“, sagte eine Flughafensprecherin.

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    Experte: Keine Entschädigung zu erwarten

    Nach EU-Recht können die betroffenen Passagiere allerdings nicht auf Ausgleichszahlungen hoffen. „Da werden die Airlines drum herumkommen“, sagt der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. Ein solcher Vorfall sei als außergewöhnlicher Umstand zu betrachten – und dann ist eine Fluggesellschaft von der Zahlung befreit.

    Wird ein Flug annulliert oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, steht Passagieren laut EU-Fluggastrechteverordnung eigentlich eine Entschädigung zu. Je nach Flugdistanz sind das 250 bis 600 Euro. „Die wird hier nicht zu zahlen sein“, so der Jurist.

    Airline muss für Ersatzbeförderung aufkommen

    Allerdings ist eine Fluggesellschaft verpflichtet, für die Passagiere eine alternative Beförderung zum Zielort zu organisieren, etwa einen Ersatzflug oder eine Bahnfahrt. Und sie muss ihre Gäste bei Bedarf in einem Hotel unterbringen. Wenn die Airline sich nicht kümmert, könne ein Passagier sich eigenhändig eine Ersatzbeförderung organisieren, so Degott – und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Denkbar sind Auslagen für Taxifahrten zum Bahnhof, Bahntickets und Ersatzflüge zum Urlaubsziel.

    In diesen Fällen haben Fluggäste das Recht auf Entschädigung

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      Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter in der Pflicht. Er muss den Urlauber auf alternativen Wegen ans Ziel bringen. Geht durch die Verzögerung wertvolle Zeit am Urlaubsort verloren, lässt sich nachträglich der Reisepreis anteilig mindern. (dpa)