Salzburg. Die DSGVO betrifft nicht nur Online-Dienste, sondern offensichtlich auch Metzger. Fleischermeister Walter geht ganz eigen damit um.

Hans Walter, Metzger aus Salzburg, sind weder der Datenschutz noch seine Kunden Wurst. Doch weil die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) offensichtlich nicht jeder versteht, hilft der Österreicher jetzt mit einem Schild nach – zur Belustigung der Kundschaft.

So hat Walter in seinem Ladenlokal ein Schild aufgestellt, das in sozialen Netzwerken hundertfach geteilt wurde. Darauf zu lesen ist: „In unserer Fleischerei fragen wir sie manchmal nach Ihrem Namen und merken uns, welches Fleisch Ihnen am liebsten ist.“ Um die Kundenrechte zu waren, bietet der Metzger ein Einspruchmöglichkeit: „Wenn Ihnen das nicht recht ist, rufen Sie beim Betreten der Fleischerei laut: ICH BIN NICHT EINVERSTANDEN!“

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    Idee zum DSGVO-Schild kommt aus Italien

    Mit dem Schild spielt Walter auf die Einspruchmöglichkeiten an, die Nutzer vor allem bei Internetdiensten seit Inkrafttreten der DSGVO haben. Ihnen stehen nun wesentlich mehr Möglichkeiten zur Verfügung, sich der Datensammlung von Online-Diensten zu entziehen.

    Doch vor allem für kleine Unternehmen ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich, wie sie ihre Kunden über den Datenschutz und Einspruchmöglichkeiten informieren müssen – denn auch das schreibt die Verordnung vor.

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      Genau diesen Umstand prangert der Salzburger Hans Walter nun an. Dabei ist er mit seinem Schild nicht alleine. Denn die Idee zu dem Hinweis habe er aus Italien, wie die „Kronen Zeitung“ online berichtet. Walter halte über das Internet Kontakt zu Kollegen in Italien und habe bei einem Fleischer aus dem Nachbarland ein ähnliches Schild gesehen. Dieses habe er dann übersetzt und für sich genutzt.

      Doch nicht nur im Fleischerei-Handwerk sorgt die DSGVO für Verwirrung und kuriose Umstände. Wir haben weitere skurille Folgen der DSGVO zusammengefasst.