Mailand. Der Name ihrer Tochter stand lange vor der Geburt fest. Doch ein Gericht forderte Eltern auf ihn zu ändern. Nun gab es ein Happy End.

Luca und Vittoria aus Mailand haben einen Namen für ihre Tochter gewählt, der sie in Konflikt mit dem italienischen Recht brachte. Der Grund: Er sei nicht geschlechtsspezifisch genug. Ein Gericht forderte deshalb, dass die Eltern ihr Kind nach eineinhalb Jahren umbenennen.

Dabei hat sich das Töchterchen der italienischen Tageszeitung „Il Giorno“ zufolge bereits an den Namen gewöhnt. Zudem sei er bereits in allen amtlichen Dokumenten, einschließlich der Geburtsurkunde, vermerkt worden.

Vorname der Tochter nicht weiblich genug

Der gewählte Vorname klingt eigentlich harmlos: Blu, das italienische Wort für die Farbe blau. „Seit dem ersten Tag sagte mir Luca, dass er seine Tochter Blu nennen wolle, und ich entschied mich für Blu, weil das die Farbe des fünften Chakras (Energiezentren aus dem Hinduismus, Anm. d. Red.) ist“, wird die Mutter zitiert.

Vater Luca erläutert, dass Blu auch als Kürzel für die drei italienischen Adjektive „bella, luminosa, unica“ (zu deutsch: „schön, leuchtend, einzigartig“) gesehen werden kann. Doch ein Gericht, befand, dass der Name eben nicht weiblich genug sei. Es stützt sich dabei auf eine Präsidial-Verordnung, der zufolge sämtliche Kindernamen in Italien geschlechtsspezifisch sein müssen.

„Blu“ darf weiterhin „Blu“ heißen

Die Eltern wollten das so nicht hinnehmen und argumentieren dagegen: Im Jahr 2016 seien bereits mindestens sechs italienische Kinder „Blu“ getauft worden, sagen sie unter Berufung auf amtliche Statistiken.

Auch das Gericht hat nun ein Einsehen. Es entschied, dass die Eltern den Namen doch nicht ändern müssen. Vater Luca zeigte sich überglücklich. Er sagte laut der Zeitung „La Repubblica“, dass sie ihre Tochter so oder so weiterhin Blu genannt hätten. Aber die Tatsache, dass das nun auch offiziell ihr Name bleibe, sei wunderschön. (leve)