Düsseldorf. Dutzende Zeugen wurden gehört, drei Gutachter sagten aus: Jetzt kommt der Angeklagte um den Anschlag in Düsseldorf-Wehrhahn frei.

Spektakuläre Wende im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn: Das Gericht hat den Haftbefehl gegen den angeklagten 51-Jährigen aufgehoben.

Nach der Anhörung von 60 Zeugen und drei Sachverständigen sehe die Kammer keinen dringenden Tatverdacht mehr, teilte das Gericht am Donnerstag mit. In dem spektakulären Fall des Anschlags im Jahr 2000 hatte die Polizei mehr als 15 Jahre lang im Dunkeln getappt, bevor der 51-Jährige angeklagt wurde.

Dem Angeklagten mit Kontakten zur rechten Szene wird in dem Prozess zwölffacher Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen. Er bestreitet die Tat. Bei dem Bombenanschlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelt es sich um Zuwanderer aus Osteuropa.

Staatsanwalt weiter von Schuld überzeugt

Erst am Montag hatte der Staatsanwalt in dem Verfahren erklärt, der Angeklagte habe sich selbst verraten. Er habe mehrfach Wissen offenbart, dass nur der Täter gehabt habe, so Staatsanwalt Ralf Herrenbrück.

Der Angeklagte habe zudem mehrfach nachweislich die Unwahrheit gesagt und sich in Widersprüche verwickelt. Sämtliche seiner Alibi-Versionen seien widerlegt. Außerdem habe er die Tat einem Mithäftling gestanden. Er erfülle alle Voraussetzungen, der Attentäter zu sein.

Dagegen sah Verteidiger Olaf Heuvens den Tatnachweis nach der bisherigen Beweisaufnahme als nicht erbracht. Es seien beim Angeklagten nicht einmal ansatzweise die Fähigkeiten zum Bau einer solchen Bombe ermittelt worden. Seine Ausländerfeindlichkeit sei zwar nicht zu bestreiten, aber übliches Stammtisch-Niveau. Dass Zeugen ihn im Nachhinein belastet hätten, habe jeweils nachvollziehbare Gründe - von der persönlichen Rache bis zur in Aussicht gestellten hohen Belohnung. (dpa)