Münster. Eine CD von Bushido stand wegen Gewaltverherrlichung auf dem Index, um Kinder zu schützen. Nun dürfen Minderjährige sie kaufen.

Bushidos umstrittenes Album „Sonny Black“ darf nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster wieder an Minderjährige verkauft werden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die die Platte von Bushido 2015 auf den entsprechenden Index gesetzt hatte, habe nicht sorgfältig genug zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit abgewogen, entschieden die Richter.

Die Bundesprüfstelle hatte die Indizierung damit begründet, dass in den Texten Gewalt und ein krimineller Lebensstil verherrlicht würden. Zudem seien viele Textpassagen frauen- und homosexuellenfeindlich. (dpa)

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