Freiburg. Im Fall des Jungen, der jahrelang von Familie und Fremden vergewaltigt wurde, muss sich jetzt ein Soldat vor Gericht verantworten.

Der Staatsanwältin versagt die Stimme, als sie die grausamen Details der Anklage vorliest. Ein Kind, das im Darknet angeboten wird wie eine Ware. Und dessen „Hilflosigkeit zur Schau gestellt wird“. Auf dem nackten Körper des Jungen klebt ein Zettel. „Für Knut“ steht darauf.

Knut, ein heute 50 Jahre alter Soldat der Bundeswehr, steht seit Montag vor dem Landgericht Freiburg. Er soll laut Anklage den heute neun Jahre alten Jungen aus Staufen bei Freiburg zwei Mal vergewaltigt und dafür Geld bezahlt haben.

Junge wurde offenbar jahrelang vergewaltigt

Im Gerichtssaal verdeckt der Stabsfeldwebel sein Gesicht mit einem Aktenordner, damit Fotografen und Kamerateams es nicht sehen können. Der Deutsche ist einer von acht Tatverdächtigen im Freiburger Missbrauchsfall, der im Januar bekannt wurde. Er ist der zweite von ihnen, der in Freiburg vor Gericht steht. Den Angaben zufolge ist er weder verheiratet noch vorbestraft. Über das Darknet, einen verborgenen Bereich des Internets, sei er auf das dort zur Schau gestellte Kind aufmerksam geworden, heißt es.

Der Junge aus Staufen war den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von Männern aus dem In- und Ausland vergewaltigt worden. Die 48 Jahre alte Mutter des Jungen und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte hätten ihn hierfür angeboten.

Zehn Jahre für Angeklagten in Freiburg

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    Videos von Vergewaltigung gedreht

    Der Soldat habe den Jungen im vergangenen Jahr gemeinsam mit dessen Mutter und Stiefvater in zwei Fällen brutal vergewaltigt, sagt Staatsanwältin Nikola Novak zum Prozessauftakt. Die Taten habe er gefilmt und die Aufnahmen an andere weitergeleitet – auch zu „Werbezwecken“ für Männer, die sich an dem Jungen vergehen wollten.

    Für die sexuellen Übergriffe, die sich im Freien nahe der Wohnung der Familie ereignet haben sollen, habe er dem Stiefvater und dem Jungen Geld gezahlt. 100 Euro gingen demnach an den Stiefvater, 50 Euro an das Kind. Später habe er dem Stiefvater noch einmal 75 Euro gezahlt.

    Angeklagter besteht auf Schutz seiner Persönlichkeitsrechte

    „Es handelt sich um besonders grausame und menschenverachtende Taten“, sagt die Staatsanwältin. Das Kind habe keine Chance gehabt, sich zu wehren. Es sei vor laufender Handy-Kamera von dem Trio erniedrigt, gefesselt und vergewaltigt worden. „Es wurde ihm angedroht, dass es ins Heim komme, wenn es nicht gehorche“, sagt Novak. Der Ekel, den das Kind verspürt habe, sei auf den Filmen deutlich sichtbar. Abgehalten habe dies die Täter nicht.

    Vor zweieinhalb Wochen hatte das Freiburger Gericht den ersten der insgesamt acht Verdächtigen schuldig gesprochen. Er erhielt eine lange Haftstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung. Auch für den Soldaten, der nun auf der Anklagebank sitzt, will die Staatsanwaltschaft dies erreichen.

    „Ich werde mich äußern“, sagt der Angeklagte. Er macht den Schutz seiner Persönlichkeitsrechte geltend und äußert sich daher nur hinter verschlossenen Türen. Auch für das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, die Plädoyers und für das letzte Wort des Angeklagten werde die Öffentlichkeit ausgeschlossen, erklärt der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin.

    Verbrechen haben eine für Ermittler bisher nicht gekannte Dimension

    Der Soldat sitzt in Untersuchungshaft. Festgenommen wurde er im vergangenen Oktober in seiner Kaserne der deutsch-französischen Brigade in Illkirch-Graffenstaden bei Straßburg im Elsass. Er war dort laut Gericht Stabsfeldwebel. Nach Angaben des Heeres ist er vorläufig des Dienstes enthoben und darf keine Uniform mehr tragen.

    Der im Elsass lebende Mann hatte den Film der zweiten Tat laut Novak weitergeleitet. Adressat war ein Mann, der sich schließlich anonym beim Bundeskriminalamt (BKA) meldete. Durch diesen Hinweis wurde der Missbrauchsfall der Polizei erst bekannt. Der Junge konnte dann in Sicherheit gebracht werden.

    Der Prozess wird fortgesetzt. Ein Urteil soll es Gerichtsangaben zufolge Mitte Mai geben (Az.: 6 KLs 160 Js 33561/17).

    Die Verbrechen an dem Jungen hatten auch für die Ermittler eine bisher nicht gekannte Dimension, unter anderem wegen der Rolle der Mutter. Vom 11. Juni an müssen sich die 48-Jährige und ihr wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Sie gelten als Hauptbeschuldigte. (dpa)