Berlin. Überall in Deutschland sind Ermittler am Mittwoch bei Razzien gegen Menschenhändler vorgegangen. Doch was bedeutet Menschenhandel?

Mehr als 1500 Bundespolizisten waren am Mittwochmorgen an einer Razzia gegen Rotlicht-Banden in zwölf Bundesländern beteiligt. Im Fokus stand unter anderem Menschenhandel von Thailänderinnen. Es gab mehr als 100 vorläufige Festnahmen.

Die Razzia ist einer der größten Schläge gegen Menschenhandel in Deutschland. Aber was genau bedeutet Menschenhandel und wie verbreitet ist er in Europa? Wir haben die wichtigsten Fakten zusammengestellt:

Was versteht man unter Menschenhandel?

Der Begriff beschreibt Formen der Ausbeutung von Menschen gegen deren Willen unter Anwendung von Gewalt oder Täuschung. Zwangsprostitution und Zwangsarbeit zählen dazu, auch Organhandel ist eine Form. Nicht zwingend muss der „Handel“ dabei über Ländergrenzen hinweg stattfinden.

Seit 2005 findet man Menschenhandel im deutschen Strafgesetzbuch; juristisch unterschieden wird Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung und Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung.

Oft nutzen Menschenhändler eine Notlage ihrer Opfer aus – wie die von Flüchtlingen, die sich ein besseres Leben erhoffen. Viele Schleuser betreiben Menschenhandel, indem sie Flüchtlinge an Verbindungsleute im Zielland vermitteln, die sie dann ausbeuten. Nicht selten wird Flüchtlingen versprochen, sie könnten nach ihrer Ankunft im Zielland die Kosten für ihre Reise abarbeiten, was dann als Grund für die weitere Ausbeutung herhält.

Allein in Passau, wo viele Flüchtlinge zur Hochzeit der Flüchtlingskrise den Weg von Österreich nach Deutschland suchten, liefen 2016 rund 1700 Verfahren wegen Schleuserdelikten.

Laut Zahlen der Vereinten Nationen ist Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung die am meisten von Behörden identifizierte Form des Menschenhandels. Experten schätzen allerdings, dass die Formen zur Arbeitsausbeutung häufiger vorkommen.

Wie verbreitet ist Menschenhandel – auch in Deutschland?

Je nach Definition und Grundlage der Statistiken schwanken die Zahlen sehr stark. Zwischen 2013 und 2014 wurden nach einer Statistik der EU-Kommission 15.846 Menschen in Europa Opfer von Menschenhändlern. 67 Prozent von ihnen wurden sexuell ausgebeutet, 21 Prozent zur Arbeit gezwungen. Mehr als drei Viertel der Opfer waren Frauen (76 Prozent), 15 Prozent waren Kinder.

Vor allem der Handel mit Kindern habe deutlich zugenommen, heißt es in dem EU-Bericht. Es gebe Verbrecherbanden, die für Kinder bis zu 8000 Euro zahlten – von sechs Monate alten Babys bis zu zehn Jahre alten Kindern. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) veröffentlichte 2012 einen Bericht zum Menschenhandel weltweit – und schätzte die Zahl der Betroffenen auf 21 Millionen Menschen.

In Deutschland wurden laut Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA)zwischen 2011 und 2016 im Schnitt jährlich 452 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung abgeschlossen. Die jüngsten Zahlen des BKA von 2016 sagen aus: Es gab 363 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung, ermittelt wurde gegen 524 Tatverdächtige. Von den 488 Opfern waren 95 Prozent weiblich, 85 Prozent von ihnen kamen aus Europa.

27 Tatverdächtige gab es 2016 in den zwölf Ermittlungsverfahren wegen Ausbeutung der Arbeitskraft. Fast drei Viertel der 48 Opfer waren männlich, 75 Prozent von ihnen kamen aus Europa. Hotspots des Menschenhandels waren 2016 NRW (92 Ermittlungsverfahren) und Berlin (90 Verfahren) gefolgt von Niedersachsen (34 Verfahren).

Das BKA weist allerdings darauf hin, dass die Dunkelziffer deutlich höher sein dürfte, da eben nur die polizeilich erfassten Fälle in die Statistik einfließen. Dazu heißt es im BKA-Lagebericht Menschenhandel für 2016: „Die Strafverfolgung gestaltet sich bei Menschenhandelsdelikten besonders schwierig bzw. aufwendig, da die Anzeige- und Aussagebereitschaft der Opfer zumeist gering ist.“

Welche Auswirkungen hatte die Flüchtlingskrise?

Entlang der Flüchtlingsrouten wurden viele geflüchtete Menschen ausgebeutet. Laut Hilfsorganisationen berichten viele Flüchtlinge von Folter, Entführungen und Zwangsprostitution. Das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) machte darauf aufmerksam, dass viele Flüchtlinge von extremer Gewalt in Libyen berichteten.

Die meisten Flüchtlinge, die versucht haben, von Afrika aus über das Mittelmeer nach Europa zu gelangen, stiegen in dem Bürgerkriegsland in die Schlepperboote.

Bundespolizisten am Mittwoch bei einer Razzia in Siegen (NRW).
Bundespolizisten am Mittwoch bei einer Razzia in Siegen (NRW). © dpa | ---

Hilfsorganisationen und ehrenamtliche Helfer beobachteten gerade in Ballungsräumen wie München, Berlin, Hamburg, dass zunehmend Flüchtlinge in die Prostitution getrieben wurden, auch die Drogendealerszene habe sich durch die Flüchtlingskrise verändert. Nicht selten hätten minderjährige Flüchtlinge durch erzwungenes Dealen ihre Schulden bei Schleusern abzuarbeiten versucht. Belastbare Zahlen dafür gibt es kaum – ein Umstand, für den die Bundesregierung von Hilfsorganisationen und Opposition Kritik erntete.

Einer der prominentesten Fälle von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung gelangte 2012 in die Öffentlichkeit. Damals hatte eine indonesische Haushaltshilfe einen saudi-arabischen Diplomaten beschuldigt, sie jahrelang in seiner Berliner Wohnung ausgebeutet zu haben. Die Frau gab an, bis zu 18 Stunden am Tag zur Arbeit gezwungen, geschlagen, beschimpft und erniedrigt worden zu sein – ohne ihren Lohn zu bekommen und das Haus verlassen zu dürfen.

Nach ihrer Flucht suchte sie Beistand bei einer Hilfsorganisation für Frauen aus Südostasien. Ihre folgende Klage blieb allerdings wegen der Immunität des arabischen Diplomaten folgenlos.

Wie sieht die jüngste Entwicklung in Europa aus?

Der Menschenhandel mit dem Ziel, Opfer als billige Arbeitskräfte auszubeuten, breitet sich einem Expertenbericht zufolge in ganz Europa aus. Diese Form der „modernen“ Sklaverei habe zuletzt unter anderem in Belgien, Großbritannien und Portugal die sexuelle Ausbeutung als drängendstes Problem abgelöst und sei in allen untersuchten Ländern auf dem Vormarsch, heißt es in einem Bericht der Expertengruppe des Europarates gegen Menschenhandel (Greta).

Männer werden demnach häufiger als billige Arbeiter missbraucht als Frauen. Opfer finden sich demnach in verschiedenen Branchen: in der Landwirtschaft, im Baugewerbe, in der Gastronomie oder der Fischerei. Die Arbeitskraft von Frauen werde eher im Verborgenen ausgenutzt, häufig in der Hausarbeit oder der Pflege, schreibt die Greta-Vorsitzende Siobhán Mullally in dem Bericht. Eine länderübergreifende Zahl der Betroffenen nennt das 83 Seiten starke Papier nicht.

Die Opfer, die oft unter furchtbaren Bedingungen arbeiten müssten, wagten vielfach nicht, sich Hilfe zu suchen, schreibt Mullally. Sie fürchteten sich vor Abschiebung oder vor der Rache von kriminellen Netzwerken.

Was wird gegen Menschenhandel getan?

In den letzten Jahren immer mehr. Im Juli 2016 verabschiedete der Bundestag ein neues Gesetz zum besseren Schutz von (Zwangs-)Prostituierten. Wer wissentlich die Dienste einer Zwangsprostituierten in Anspruch nimmt, muss mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren rechnen. Zudem ist der Nachweis der Zwangsprostitution nicht mehr von der Aussage des Opfers abhängig. Damit soll verhindert werden, dass die betroffenen Frauen ihre Aussage unter dem Druck von Zuhältern zurückziehen.

Auch in Oldenburg (Niedersachsen) wurden am Mittwoch Häuser von der Bundespolizei durchsucht.
Auch in Oldenburg (Niedersachsen) wurden am Mittwoch Häuser von der Bundespolizei durchsucht. © dpa | Mohssen Assanimoghaddam

Zum 1. Juli 2017 trat das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG) in Kraft. Zentrale Elemente des Gesetzes waren die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung für Prostituierte – und für Gewerbetreibende in der Prostitution eine Erlaubnispflicht.

Die Gesetze sind Maßnahmen, die sich an einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels orientiert. Diese Richtlinie wurde bereits 2011 erlassen und sieht viele Maßnahmen vor, wie unter anderem strafrechtliche Verschärfungen, Stärkung der Opferrechte und Prävention. Noch 2016 soll diese Richtlinie überarbeitet und ein neuer Maßnahmenkatalog für die Jahre nach 2016 erlassen werden.

Seit 2006 bereits leistet sich der Bund einer behördenübergreifende Koordinierungsstelle, um illegale Migration und Schleuserkriminalität besser bekämpfen zu können. Das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum Illegale Migration (GASIM) bündelt Informationen der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, des Bundesnachrichtendienstes, der Bundeszollverwaltung, des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie des Auswärtigen Amtes.