Reykjavik. „Huh!“ So haben die Isländer ihre Elf 2016 ins EM-Viertelfinale getrieben. Vor der WM ist nun ein Streit um den Schlachtruf entbrannt.

Bei der Fußball-WM in Russland werden die Isländer ihren Schlachtruf wieder durch die Stadien brüllen: „Huh!“. In der Heimat hat der kämpferische Wikinger-Schrei jetzt allerdings erstmal einen bizarren Markenstreit ausgelöst. Die Frage: Wem gehört das „Huh!“ – und sollte es überhaupt jemand für sich beanspruchen dürfen?

Angestoßen hat den Streit der isländische Karikaturist und Komiker Hugleikur Dagsson. Unter dem Titel „Wie der Grinch das Wikinger-Klatschen stahl“ ließ er Ende März auf Facebook Dampf ab. Das Problem: Jemand wolle ihm verbieten, T-Shirts mit einem Strichmännchen zu verkaufen, das „Hu!“ brüllt – einer der Hits in Dagssons Kollektion.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Facebook, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Grundschullehrer sicherte sich „Huh!“ als Handelsmarke

Der bekannte Zeichner nannte den Namen des „Grinch“ nicht, doch seine Fans fanden schnell heraus: Im Juli 2016 – noch während der Europameisterschaft, die das „Huh!“ so berühmt machte – sicherte sich Grundschullehrer Gunnar Þór Andrésson den Schlachtruf als Handelsmarke.

Laut isländischem Patentamt gilt diese bis 2026 und für Kleidung genau wie für Schuhe, Mützen und Getränke mit dem „Huh!“.

Er habe überhaupt nicht gewusst, dass man einen solchen Laut oder Ruf besitzen könne, meint Cartoon-Zeichner Dagsson. „Außerdem dachte ich, wir hätten das Wikinger-Klatschen aus Schottland gestohlen, wie ein echter Wikinger“, schreibt er.

Dagsson sieht Andréssons Markenrechte durch seine T-Shirts nicht verletzt: Immerhin zeichne er das „Hu!“ ja ohne h am Ende – „was nach meiner Meinung eine isländischere Schreibweise ist als „Huh!““. Das sieht das Patentamt allerdings anders: Die Marke umfasse beide Schreibweisen, teilte es dem Künstler mit.

Andrésson wird bedroht und beleidigt

Grundschullehrer Andrésson wird nach eigenen Angaben wüst beschimpft, seit bekannt ist, dass er sein Markenrecht geltend machen und am Verkauf der T-Shirts beteiligt werden wollte. Viele Isländer sind überzeugt, dass er ein Dieb ist. Und dass das „Huh“ allen, also eigentlich niemandem gehören sollte.

„Ich wurde bedroht, beleidigt, jemand hielt es für nötig, meine Adresse und Telefonnummer zu veröffentlichen“, schrieb der 35-Jährige in einer Stellungnahme an den isländischen Rundfunk. Seitdem will er sich nicht mehr öffentlich äußern. Er bereue es, die Sache losgetreten zu habe, erklärt er. Obwohl er weiter auf sein Markenrecht besteht, will der Familienvater nicht vor Gericht ziehen.

„Wir können doch alle zusammen Hu-en“

Könnte durch den Markenstreit jetzt vielleicht sogar der Schlachtruf im Fußballstadion in Gefahr sein? Nein, sagte das isländische Patentamt „Spiegel online“. Zwar könnten nach europäischem Markenrecht auch alltägliche Worte wie „Hallo“ als Marke eingetragen werden. Das gelte aber nur für bestimmte Produkte. Ein Exklusivrecht auf das „Huh!“ gebe es nicht.

Comedian Dagsson will seine letzten „Hu!“-Lagerbestände vor der Weltmeisterschaft in Russland noch an den Mann bringen. Er appelliert an das isländische Wir-Gefühl: „Mein Hu muss sein Huh doch gar nicht stören“, schreibt er auf Facebook. „Wir können alle zusammen Hu-en. Ist es nicht genau das, worum es beim Hu(h) geht?“ (dpa)