Echo-Beirat prüft Song der Rapper Kollegah und Farid Bang
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Düsseldorf. Ist ein Song der Rapper Kollegah und Farid Bang antisemitisch? Der Beirat des Musikpreises Echo prüft, ob er ihre Nominierung aufhebt.
Der Beirat des Musikpreises Echo prüft Textzeilen der nominierten Düsseldorfer Rapper Kollegah und
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Man werde prüfen, ob auf dem Song „0815“ die Grenze „zwischen künstlerischer Freiheit und gesellschaftlich nicht hinnehmbaren Äußerungen überschritten wurde“, teilt der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) auf seiner Internetseite mit.
In einer Textzeile geht es etwa um Auschwitz. Farid Bang hatte bereits zuvor bei Facebook erklärt, dass Kollegah und er sich von „jeglicher Form des Antisemitismus oder Hass gegen Minderheiten“ distanzierten.
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Prüfung dauert bis Ende der Woche
BVMI-Geschäftsführerin Rebecka Heinz betonte, dass verbale Provokationen im Battle-Rap ein typisches Stilmittel seien. Vorangegangen war der Prüfung ein Bericht der „Bild“-Zeitung, in dem von „Hassparolen“ der Musiker gesprochen wurde.
Die Prüfung solle bis Ende dieser Woche abgeschlossen sein, hieß es vom BVMI. Geprüft werde der Song dabei von einem eigenen Ethik-Beirat, der aus sieben Vertretern – aus beispielsweise Kirchen und Lehrern – besteht. Über mögliche Konsequenzen für die Nominierung wolle man nicht spekulieren. Der Musikpreis wird am 12. April verliehen.
Stars beim Echo auf dem Roten Teppich
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Schon Nominierung der Band Frei.Wild zurückgezogen
Die beiden Künstler sind mit „Jung, brutal, gutaussehend 3“ für den Echo in den Kategorien Album des Jahres sowie „Hip Hop/Urban National“ nominiert. „0815“ befindet sich auf dem Bonusmaterial des Albums. Die Musikpreise werden am 12. April in Berlin verliehen.
Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass es im Rahmen der Echo-Verleihung Ärger gibt. In der Vergangenheit hatte auch die Nominierung der Band Frei.Wild für Aufsehen gesorgt. Der Südtiroler Band werden seit Jahren rechte Tendenzen vorgeworfen. Die damalige Nominierung sorgte dafür, dass einige andere Musiker ihre Teilnahme am Echo absagten. Die Veranstalter zogen daraufhin die Nominierung zurück. (red)