Hannover/Paris. Eine Vogelspinne soll für eine mehrstündige Verspätung eines Fluges gesorgt haben. Vier Fluggäste klagen deshalb auf Entschädigung.

  • Eine Vogelspinne soll für eine mehrstündige Verspätung eines Fluges gesorgt haben
  • Vier Fluggäste klagen deshalb auf Entschädigung

Wegen einer Vogelspinne im Flugzeug weigert sich eine große französische Airline, Passagieren eine Entschädigung für eine Flugverspätung zu zahlen. Vier Fluggäste wollen nun deshalb im April vor dem Amtsgericht Hannover jeweils 600 Euro einklagen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Passagiere wollten im Februar vergangenen Jahres aus der kubanischen Hauptstadt Havanna über Paris nach Hannover fliegen, kamen aber fast fünf Stunden später an.

Die Fluggesellschaft schiebt die Verspätung auf eine Vogelspinne, die in Havanna in der Businessklasse entdeckt wurde. Weil die Maschine den Vorschriften entsprechend desinfiziert und mit dem Gift Zyankali besprüht worden sei, habe man ein Ersatzflugzeug beschaffen müssen. Dies seien außergewöhnliche Umstände gewesen, gibt das Gericht die Auffassung der Airline wieder.

Kläger vermuten anderen Verspätungsgrund

In solchen Fällen haben betroffene Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung. Die Kläger bestreiten, dass die Vogelspinne der Grund für den Austausch war, sondern ein technischer Defekt. Dann wiederum hätten sie Aussicht auf eine Entschädigung. Der Prozess ist für den 20. April angesetzt. (dpa)