Frauenfeld. In der Schweiz ist ein deutscher Vater verurteilt worden. Er hatte seine behinderte Tochter bei einem Exorzismus tödlich verletzt.

Ein 50 Jahre alter Deutscher wollte seine von einem Dämon befreien. Nun ist der Mann von einem Gericht in der Schweiz zu neun Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden, weil er seine geistig behinderte Tochter zu Tode getrampelt hat.

Bei der schweren Misshandlung des Opfers habe der Beschuldigte mit dem Tod der Frau rechnen müssen, hieß es am Freitag in der Urteilsbegründung des Bezirksgerichts Frauenfeld​ im Kanton Thurgau. Der Mann nahm das Urteil nach Angaben von Reportern regungslos auf. Auf das ihm zustehende Schlusswort verzichtete er.

Junge Frau starb an inneren Verletzungen

Zum Prozessbeginn präsentierte die Staatsanwaltschaft Videos, auf denen der mehrfach in Deutschland Vorbestrafte an einer lebensgroßen Strohpuppe demonstrierte, wie er die zierliche, damals 25 Jahre alte Frau malträtierte. Demnach trampelte er auf dem Körper der am Boden liegenden Tochter herum und trat ihr dabei auch in den Bauch. Die junge Frau starb laut Obduktion an schweren inneren Verletzungen.

Der Vater bezeichnete sein Vorgehen vor Gericht als „Massage“, um einen Dämon auszutreiben. Die Tat ereignete sich am 2. Januar 2016 in Wagenhausen, 20 Kilometer östlich von Schaffhausen.

Gericht sieht Vater als nicht voll schuldfähig

Die Staatsanwaltschaft hatte mindestens 14 Jahre Freiheitsentzug gefordert. Zugunsten des Mannes wertete das Gericht eine gutachterlich festgestellte leichte Einschränkung der Schuldfähigkeit.

Die Anklage warf ihm zudem sexuelle Handlungen an der sterbenden oder bereits toten Tochter vor. Von diesem Punkt sprach das Gericht den Angeklagten allerdings frei. Der Vater habe geglaubt, mit einer sexuellen Handlung seine sterbende Tochter wiederbeleben zu können, urteilte das Gericht. „In seiner Selbstüberschätzung“ sei er überzeugt gewesen, das Opfer reanimieren zu können, sagte der Gerichtspräsident nach Angaben der Schweizer Nachrichtenagentur sda.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Er hatte eine dreijährige Freiheitsstrafe gefordert. (dpa)