Leipzig. Ein Ex-Polizist soll einen 59-Jährigen auf dessen Wunsch hin getötet und zerstückelt haben. Ein früheres Urteil wurde nun aufgehoben.

In einem besonders ungewöhnlichen Mordfall hat der Bundesgerichtshof (BGH) einen früheren Polizisten nun doch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat hob am Mittwoch in einem Revisionsverfahren die vorinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dresden auf, wonach der Mann acht Jahre und sieben Monate Gefängnis erhalten hatte. Sowohl vor dem BGH als auch in der Vorinstanz ergingen die Urteile wegen Mordes und Störung der Totenruhe.

Ein 59 Jahre alter Geschäftsmann aus Hannover war im November 2013 nach Sachsen gefahren, um sich „schlachten“ zu lassen. Schon seit seiner Jugend hatte er nach Angaben aus seinem Umfeld diese makabre Fantasie. Auf einer Kannibalismus-Seite im Internet war er auf den Kriminalbeamten gestoßen. Der soll davon geträumt haben, eine Leiche zu zerstückeln. Er holte den Gast vom Bahnhof ab und fuhr mit ihm in seine Pension im Gimmlitztal im Erzgebirge. Kurz darauf war der Geschäftsmann tot.

Die Leipziger Richter entsprachen mit ihrer Entscheidung dem Antrag der Bundesanwaltschaft und der Nebenklage. Das Urteil ist damit rechtskräftig. (dpa)