Lebenslange Haft für Marcel H. nach grausamem Doppelmord
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Bochum. Er ermordete einen Nachbarsjungen und einen Bekannten. Jetzt ist die das Urteil gegen den 20-Jährigen Marcel H. aus Herne gefallen.
Elf Monate nach einem Doppelmord von unfassbarer Grausamkeit ist der 20-jährige Marcel H. aus Herne im Ruhrgebiet zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem stellte das Bochumer Landgericht am Mittwoch die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich wegen der Gefährlichkeit des Angeklagten die spätere Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vor.
H. hatte gestanden, im März 2017 zunächst einen neunjährigen Nachbarsjungen und auf seiner Flucht anschließend auch einen 22-jährigen früheren Schulfreund umgebracht zu haben. Die Fotos der mit 120 Messerstichen furchtbar zugerichteten Leichen waren kurz nach den Taten im Internet aufgetaucht und hatten für Furcht und Entsetzen gesorgt.
Angeklagter zeigte keine Reaktionen während des Prozesses
Die 8. Strafkammer des Bochumer Landgericht stufte den zur Tatzeit 19-Jährigen als Erwachsenen ein, obwohl auch eine Verurteilung nach dem milderen Jugendstrafrecht möglich gewesen wäre. Obwohl der Angeklagte noch zu Hause gewohnt und seine Freizeit mit Computerspielen verbracht habe, gingen die Richter von einer bereits ausgereiften Persönlichkeit aus.
Doppelmord von Herne – eine Chronik
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Marcel H. hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert und auch keinerlei Reaktionen gezeigt. Er hatte auf eine mildere Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht gehofft – auch das wäre möglich gewesen, weil er zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war.
„Grundlose Ermordung von zwei völlig unschuldigen Menschen“
Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen die Höchststrafe gefordert. Sie sprach im Plädoyer von „schrecklichen Taten“ und einer „grundlosen Ermordung von zwei völlig unschuldigen, jungen Menschen.“ Marcel H. habe nach den Morden selbst die Öffentlichkeit gesucht und sich durch die Veröffentlichung von Bildern der Leichen in „menschenverachtender Weise“ über die Opfer ausgelassen. Außerdem habe er während seiner dreitägigen Flucht „ganz erheblich für Angst in der Bevölkerung rund um Herne“ gesorgt.
Zum Motiv gibt es nur Vermutungen. Es kämen Unzufriedenheit mit dem eigenen Leben, Macht- und Größenfantasien sowie „Befriedigung des eigenen Sadismus und Angeberei“ in Betracht, meint der zuständige Staatsanwalt.
Sicherungsverwahrung könnte auch nachträglich angeordnet werden
Wer zu lebenslanger Haft verurteilt wird, kann in Deutschland frühestens nach 15 Jahren freikommen. Das gilt allerdings nicht bei einer „besonderen Schwere der Schuld“. Die kann das Gericht feststellen, wenn ein Täter etwa besonders grausam vorgegangen ist oder es mehrere Opfer gab. Eine Freilassung nach 15 Jahren ist dann in der Praxis ausgeschlossen.
Davon unabhängig ist die sogenannte Sicherungsverwahrung. Das Gericht verhängt Sicherungsverwahrung nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.
Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug, zudem muss es ein größeres Therapieangebot und Betreuung geben. Sicherungsverwahrung kann mit dem Gerichtsurteil oder auch nachträglich angeordnet werden. (dpa)