Heidenheim. Mildes Urteil für einen Gaffer: Er muss 900 Euro Strafe zahlen, weil er einen sterbenden Motorradfahrer filmte und Helfer behinderte.

Er filmte einen sterbenden Motorradfahrer – jetzt ist der Gaffer mit einer Geldstrafe von 900 Euro davongekommen. Der entsprechende Strafbefehl gegen den seinerzeit 27-Jährigen ist inzwischen rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft in Ellwangen (Baden-Württemberg) am Freitag bestätigte.

Der Mann hatte den tödlich verletzten Motorradfahrer noch vor dem Eintreffen von Rettungskräften mit seinem Handy gefilmt. Als Helfer eintrafen, behinderte er sie, indem er weiterfilmte. Erst nach mehrfacher Aufforderung entfernte er sich.

Gaffen kann mit Freiheitsstrafen geahndet werden

Sein Verhalten hatte weithin Empörung ausgelöst. Aufgrund des öffentlichen Drucks stellte sich der Gaffer einige Tage später der Polizei in Heidenheim, die ihm das Mobiltelefon abnahm. Der Sprecher der Anklagebehörde bestätigte Angaben der „Heidenheimer Zeitung“, wonach der Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 15 Euro verhängt wurde. Nach Recherchen der Zeitung wurde bei Festsetzung der Geldstrafe berücksichtigt, dass der Täter wohl weitgehend mittellos sei.

Das Strafgesetz sieht für Fälle, in denen die Hilflosigkeit eines Menschen zur Schau gestellt und zudem Einsatzkräfte behindert werden, die Möglichkeit von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vor.

(dpa)