Straßburg. Eine Mutter war der Ansicht, dass der Sexualkundeunterricht für ihr Kind zu früh kam. Der Europäische Gerichtshof widersprach aber.

Eine Mutter aus der Schweiz hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kein Recht darauf, ihr Grundschulkind vom Sexualkundeunterricht befreien zu lassen. Die Straßburger Richter wiesen die Klage der Frau am Donnerstag als unbegründet zurück.

Die Klägerin hatte argumentiert, Aufklärungsunterricht in der zweiten Klasse komme zu früh. Damit werde ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Dagegen führten die Richter ins Feld, dass Sexualkundeunterricht dem wichtigen Ziel diene, Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen.

Die Lehrer in der Schweiz seien außerdem gehalten, ausschließlich auf Fragen der Kinder einzugehen. Der Unterricht sei daher nicht „systematisch“ und stehe nicht im Widerspruch zum Recht der Eltern, selbst für die Aufklärung der Kinder zu sorgen. (dpa)