Bochum. Zwei Männer haben einen Autoverkäufer aus Russland in einen Hinterhalt gelockt. Durch einen räuberischen Mord kamen sie an dessen Auto.

Wegen Mordes an einem Autoverkäufer ist ein 33-jähriger Mann aus Bochum zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Bochumer Schwurgericht ist davon überzeugt, dass der Angeklagte den 29-jährigen Russen erwürgt und mit einem Hammer geschlagen hat.

Der russische Staatsbürger war zuvor mit seinem Sportwagen, einem Aui R8, aus Russland angereist. Der 33-jährige Bochumer hatte angekündigt das Auto zu kaufen, doch zu dem Kauf kam es nicht. Stattdessen brachte der Mann den Händler um. Das Opfer wurde später in einem Wald bei Witten gefunden.

Zweiter Angeklagter wurde auch verurteilt

Gegen einen ebenfalls angeklagten Bekannten des Bochumers sind am Dienstag acht Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord verhängt worden. Der 30-Jährige soll dabei geholfen haben, das Opfer in die Falle zu locken.

Die beiden Angeklagten im Prozess um den „Audi-Mord“ in Bochum.
Die beiden Angeklagten im Prozess um den „Audi-Mord“ in Bochum. © dpa | Bernd Thissen

Die angeklagten Deutschen hatten im Januar 2017 Kontakt zu dem Autoverkäufer aufgenommen. Das Opfer hatte einen Audi R8 im Internet zum Kauf angeboten. Nach einer Probefahrt am 16. Januar 2017 waren als Kaufpreis 81.000 Euro vereinbart worden – in bar.

Verkäufer wurde in ein Nebenzimmer gelockt

Der Deal sollte in der Wohnung des Bochumer Angeklagten abgeschlossen werden. Nachdem die Unterschriften unter den Kaufvertrag gesetzt worden waren, wurde der russische Verkäufer laut Urteil in ein Nebenzimmer gerufen und dort sofort attackiert.

Obwohl sich beide Angeklagte im Prozess gegenseitig beschuldigt haben, den 29-Jährigen umgebracht zu haben, sind die Richter überzeugt, dass nur der Bochumer Angeklagte für den so genannten „Audi-Mord“ in Frage kommt. Motiv laut Urteil: Der zur Tatzeit mittellose 33-Jährige wollte seiner Ex-Freundin mit dem Sportwaren imponieren.

Richter über Täter: „kriminelle und psychopathische Persönlichkeit“

Die Angeklagten waren nach der Tat tatsächlich mit dem Audi R8 bei Freunden vorgefahren und hatten dort mit dem Fahrzeug geprahlt. Der Bochumer hatte sogar sein WhatsApp-Profil mit einem neuen Foto versehen, auf dem der blaue Audi zu sehen war. Richter Josef Große Feldhaus attestierte dem 33-Jährigen im Urteil eine „kriminelle und psychopathische Persönlichkeit“. Der Angeklagte selbst begleitete die Urteilsverkündung mit Kopfschütteln und spöttischen Gesten, mit denen er seinen Unmut über die Verurteilung ausdrücken wollte.

Dass der Dortmunder Angeklagte nicht härter bestraft worden ist, begründeten die Richter unter anderem mit der massiven Aufklärungshilfe des 30-Jährigen. Er hatte die Ermittler nach seiner Festnahme zum Leichenfundort geführt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Angeklagte lebenslange Haft beantragt. Die Verteidiger hatten auf Freisprüche, beziehungsweise auf milde Verurteilungen gehofft. (dpa)