Salzgitter. In Salzgitter ist ein Säugling ins Krankenhaus gekommen, weil Jugendliche einen Böller in Richtung eines Kinderwagens geworfen hatten.

In Salzgitter (Niedersachsen) haben Jugendliche einen Böller in Richtung eines Kinderwagens geworfen. Das wenige Monate alte Baby, das in dem Kinderwagen lag, musste daraufhin im Krankenhaus untersucht werden.

Ob und wie schwer das Kind verletzt wurde, blieb zunächst unklar. Zu dem Vorfall war es am späten Dienstagnachmittag gekommen. Die Mutter des Kindes stand mit dem Kinderwagen vor einem Wohnhaus, als sie auf die Jugendlichen traf. Die Polizei ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung.

Immer wieder kommt es in Deutschland in den Tagen um den Jahreswechsel zu Verletzungen, die auf Böller und Raketen zurückzuführen sind. Der TÜV Rheinland appellierte noch kürzlich an Verbraucher, beim Zünden von Böllern und Raketen genau auf die Gebrauchsanleitung zu achten.

Feuerwerkskörper sollten nicht aus der Hand gezündet werden

Um Verletzungen und Brände zu vermeiden, sollten Feuerwerkskörper nur im Freien und niemals aus der Hand heraus abgebrannt werden, betonte der Technische Überwachungsverein am Mittwoch in Köln. Zu Personen, Autos und Bäumen solle immer ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Vor Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sei Feuerwerk grundsätzlich untersagt.

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    Die AOK wies außerdem daraufhin, beim Knallen auf guten Gehörschutz zu achten. In Deutschland erlitten jedes Jahr zum Jahreswechsel etwa 8000 Menschen ein Knalltrauma durch einen Feuerwerkskörper, hieß es. Wenn ein Feuerwerkskörper in weniger als zwei Metern Entfernung vom Ohr explodiere, wirkten auf das Gehör Schallimpulse von mehr als 150 Dezibel. Das sei lauter als ein Düsenjet, der in 25 oder 30 Metern Entfernung startet.

    Kinder unter zwölf Jahren dürfen kein Feuerwerk zünden

    Wer mit Böllern und Raketen hantiere, solle möglichst auf Alkohol verzichten, rieten die Experten. Kindern unter zwölf Jahren sei der Gebrauch von Feuerwerkskörpern generell verboten. Böller sollten nur aus sicheren Quellen bezogen werden, beispielsweise in Supermärkten, Baumärkten und Warenhäusern. Selbst wenn der Kauf bereits nach Weihnachten möglich sei, sei das Abbrennen nur an Silvester und am Neujahrstag erlaubt, erklärte der TÜV Rheinland.

    In Deutschland sind laut TÜV nur Feuerwerksprodukte zulässig, die von unabhängigen Prüfinstituten getestet wurden. Geprüfte Produkte sind am CE-Zeichen in Kombination mit einer Registriernummer zu erkennen.

    (ba/epd/dpa)