Washington. Arbeitgeber in den USA könnten laut einem Medienbericht künftig selbst entscheiden, wie die Trinkgelder der Kellner verteilt werden.

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump erwägt nach Angaben der „New York Times“ eine neue Regelung für den Umgang mit Trinkgeldern in Restaurants und anderen Einrichtungen.

Demnach hat das Arbeitsministerium kürzlich einen Vorschlag vorgelegt, nach dem die Arbeitgeber die völlige Kontrolle über die Gelder erhalten könnten. Sie hätten dann das Recht, diese zu sammeln und zu benutzen, wofür sie es wollen – solange alle ihre Angestellten wenigstens den Mindestlohn beziehen.

US-Mindestlohn liegt bei rund 6,10 Euro

Der Mindestlohn liegt bei 7,25 Dollar (etwa 6,10 Euro) pro Stunde, in einigen Staaten und Städten höher. Die 3,2 Millionen Amerikaner, die als Kellner, Kellnerinnen oder Bartender arbeiten, zählen der Zeitung zufolge zu den am schlechtesten bezahlten Arbeitskräften in den USA: Ihr Stundenlohn lag demnach im vergangenen Jahr durchschnittlich bei 9,61 Dollar.

Trinkgelder stellen einen wesentlichen Teil ihrer Einkünfte dar: Es ist daher üblich, dass Kunden in den USA weitaus tiefer dafür in die Tasche greifen als in den meisten anderen Ländern. Die Faustregel liegt bei 20 Prozent des Rechnungsbetrages, in Deutschland sind es ungefähr 10 Prozent.

Arbeitgeber könnten die Trinkgelder gerechter verteilen, verpflichtet sind sie nicht

Ministeriumsbeamte argumentieren der „New York Times“ zufolge, dass die mögliche neue Regel es Restaurantbetreibern erlauben würde, einen Teil der Trinkgelder Tellerwäschern oder auch Köchen zukommen zu lassen – besonders Geringverdienenden, die im Hintergrund arbeiten. Aber die Zeitung weist darauf hin, dass der Vorschlag keine derartige Verpflichtung für die Arbeitgeber enthalte.

Es stünde ihnen demnach auch frei, alles Geld zu behalten oder es für Verbesserungen ihres Restaurants auszugeben. Und davon, so wird dem Blatt zufolge argumentiert, würden die Arbeitnehmer ja auch potenziell profitieren. Außerdem würde es der US-Wirtschaft dienen. (dpa)