Wuppertal. Ein Autofahrer missachtet eine rote Ampel, um einen Einsatzwagen vorzulassen. Das wird teuer. Die Behörden sehen den Fall ganz anders.

  • Ein 32-jähriger streitet sich mit der Stadt Wuppertal über eine saftige Strafe.
  • Er sagt: Ich fuhr über eine rote Ampel, um einen Einsatzwagen passieren zu lassen.
  • Die Stadt sagt: Es gab keinen Einsatz, der Mann missachtete schlicht die rote Ampel.

228,50 Euro Geldstrafe, zwei Punkte in Flensburg, ein Monat Fahrverbot – als Sebastian Wagner dieser Bescheid der Stadt Wuppertal ins Haus flatterte, glaubte er seinen Augen nicht trauen zu können. Er habe doch nur helfen wollen, beteuert der 32-Jährige. Die Stadtverwaltung bestreitet diese Version allerdings vehement. Aber der Reihe nach.

Wagner war spät abends mit seinem Nissan in Wuppertal unterwegs, als er im Rückspiegel einen heraneilenden Rettungswagen entdeckte, der sich offenbar im Einsatz befunden habe. Wagner erzählt, er habe die Beamten nicht behindern wollen und sei deshalb ausgewichen. Allerdings rollte Wagner dabei über eine rote Ampel – und wurde geblitzt.

Blitzerfoto zeigt auch den Einsatzwagen

„Das war eine Reaktion von ein paar Sekunden“, erzählte Wagner dem TV-Sender RTL. „Da kamen viele Faktoren zusammen, es war dunkel, es hat geregnet, ich kannte mich da in Wuppertal nicht aus. Und dann dachte ich: Platz machen.“ Auf dem Blitzerfoto ist der Einsatzwagen direkt hinter Wagners Fahrzeug gut erkennbar.

Die zuständige Behörde, der Wagner seine Sicht auf die Ereignisse schilderte, blieb allerdings hart. Unserer Redaktion sagte eine Sprecherin der Stadtverwaltung Wuppertal am Donnerstag, der Einsatzwagen sei überhaupt nicht im Einsatz gewesen, habe also weder Blaulicht noch Martinshorn eingeschaltet gehabt.

Außerdem, so die Sprecherin weiter, sei Wagner gegen Mitternacht auf einer vierspurigen Straße unterwegs gewesen: „Die Straße war leer.“ Wagner sei gar nicht rechts ran gefahren, sondern in der Mitte der Fahrbahn geblitzt worden.

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    Freie Bahn für Blaulicht und Martinshorn

    Grundsätzlich heißt es in der Straßenverkehrsordnung in Paragraf 3 zum Verhalten im Autoverkehr beim Einsatz von Blaulicht zusammen mit dem Martinshorn: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Wagner beteuert: In seinem Fall hatte der Einsatzwagen auch das Einsatzhorn eingeschaltet. Was die Stadt bestreitet.

    Hätten die Polizisten dagegen nur das Blaulicht eingeschaltet, also ohne zusätzliches akustisches Warnsignal, so könnte das nach Einschätzung von Verkehrsexperten nicht reichen, um beim Platzmachen die rote Ampel zu missachten. So heißt es beim Verkehrsrechtsportal haufe.de: „Sind am Rettungswagen Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet und befindet sich das Fahrzeug in einem Rettungseinsatz, so gilt das Wegerecht des § 38 der Straßenverkehrsordnung.“

    Und auch beim ADAC heißt es zwar für den Fall einer roten Ampel: „Sollte es nicht möglich sein, den Weg (für das Einsatzfahrzeug, d. Red.) durch heranfahren an den Straßenrand frei zu machen, so muss das Auto ganz vorne die Haltelinie und gegebenenfalls die rote Ampel vorsichtig überfahren.“ Allerdings ist auch hier Voraussetzung: Der Einsatzwagen muss „Blaulicht und Einsatzhorn“ eingeschaltet haben. (W.B.)