Düsseldorf. 35 Euro von einem 85-Jährigen, weil er an einer Düsseldorfer Haltestelle saß? Nach der Empörung muss er nicht zahlen. Andere müssen.

  • Düsseldorfs Straßenordnung sieht vor, dass niemand ohne Fahrabsicht an Haltestellen wartet
  • Opfer der Verordnung wurden aber auch demente Personenn
  • Doch vor allem Obdachlose können Verwarngelder nicht zahlen

Verwarnungsgeld für zu langes Sitzen an der Haltestelle: Die Empörung über ein Knöllchen für einen 85-jährigen demenzkranken Mann in Düsseldorf ist groß, die Stadt hat am Montag beigegeben: Das Verfahren wird von Amts wegen eingestellt. Der Fall wirft aber ein Licht auf den Umgang mit der Obdachlosenszene. Gegen sie geht die Stadt häufiger so vor, ohne dass das bisher breite Empörung ausgelöst hat. Selbst bei Menschen mit Fahrkarte wird abkassiert, berichtet Sozialarbeiterin Julia von Lindern, Streetworkerin vom Obdachlosenmagazin „Fiftyfifty“.

In der vergangenen Woche war es Guiseppe Memoli, der von Mitarbeitern des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) belangt wurde. Der 48-Jährige ließ zwei Bahnen abfahren und saß immer noch auf einer Bank an einer Haltestelle. Ordnungsamtsmitarbeiter hatten ihn zuvor schon angesprochen, er hatte nach eigenen Angaben sogar sein Monatsticket gezeigt. Nach der zweiten Bahn kamen sie wieder, erzählte er unserer Redaktion am Montag.

Ohne Fahrabsicht kein Sitzen

Guiseppe Memoli (48) ließ am Worringer Platz zwei Bahnen durchfahren und saß immer noch – 35 Euro, obwohl er ein Monatsticket vorzeigen konnte.
Guiseppe Memoli (48) ließ am Worringer Platz zwei Bahnen durchfahren und saß immer noch – 35 Euro, obwohl er ein Monatsticket vorzeigen konnte. © FMG | FMG

Er dürfe da nicht so lange sitzen, sagten ihm die Mitarbeiter nach seiner Darstellung. „Das ist nicht erlaubt.“ Er habe offenbar „keine Fahrabsicht“. Die Ordnungsamtsmitarbeiter sahen darin einen Verstoß gegen die Düsseldorfer Straßenordnung, die in Paragraf 3 zum Schutz der ÖPNV-Anlagen Verhalten verbietet, das der Zweckbestimmung widerspricht.

Memoli erklärte den OSD-Beschäftigten, „dass ich auf eine Bahn warte, in der ein Bekannter sitzt.“ Aber das änderte nichts. Er habe den Ausweis zeigen müssen, bekam ein Verwarnungsgeld über 35 Euro angekündigt. „Ich habe das noch nicht in der Post gehabt, aber ich gehe natürlich dagegen vor.“

„Immer auf die Schwachen“

Der Hintergrund der Aktion sei ihm schon klar, er saß am Worringer Platz, der auch als Drogenumschlagplatz bekannt ist. „Ich habe aber mit Drogenhandel überhaupt nichts zu tun.“ Auch von der Friedrich-Ebert-Straße, wo der 85-Jährige gesessen hatte, klagen Anwohner über die Drogenszene, die Stadt wird vom Einzelhandel unter Druck gesetzt.

Memoli hat einen festen Wohnsitz, kennt aber Menschen unter den Obdachlosen. „Und ich höre jetzt von überall her, dass Leute zahlen sollen, weil sie an einem Wartehäuschen gesessen haben. Das geht doch nicht“, sagt er. Immer gehe das auf die Schwachen.

Obdachlosenhilfe: Vorgehen zeigt exemplarisch die Schikane

Für das Obdachlosenmagazin „Fiftyfifty“ zeigt das Vorgehen gegen den 85-Jährigen vor wenigen Tagen „exemplarisch das schikanöse Verhalten von OSD-Mitarbeitern gegenüber augenscheinlich armen Menschen“. Der Verein rate Betroffenen, sich dort zu melden, „wir legen Widerspruch ein“. Zynisch gesagt könnten die Obdachlosen jetzt froh sein, dass durch den Fall nun dieses Vorgehen bekannt wird.

Am Wochenende hatte auf Facebook das Posting eines Mannes große Wellen geschlagen, der sich als Betreuer eines dementen Ehepaars bezeichnet. Er hatte den Bescheid des Ordnungsamts gepostet: Für acht Minuten Aufenthalt in einem Haltestellenhäuschen sollte der herzkranke demente Mann demnach 35 Euro zahlen.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Das Vorgehen macht viele Menschen sprachlos, die Stadt Düsseldorf meldete sich noch am Sonntag erstmals: Wenn es wie geschildert sei, müsse das Paar sich nur melden und den Sachverhalt klarstellen.

Betreuer von 85-Jährigem von Welle überfordert

Das wäre schwer geworden, wenn das Paar wie in dem Posting erklärt dement ist. Und auch der Mann, der den Fall mit seinem Facebook-Beitrag öffentlich machte, ist für das Ordnungsamt aktuell keine Hilfe. Nach Informationen unserer Redaktion hat ihn die Resonanz völlig überrollt, er fühlt sich überfordert. Die Stadt erklärte aber am Montag: „Einer schriftlichen Stellungnahme bedarf es nicht mehr.“ Das Verhalten des Seniors hätte unter den Aspekten Angemessenheit und der Opportunität bewertet werden müssen, so die Stadt.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von X, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

An der in der Straßenordnung festgehaltenen Praxis von Verwarnungsgeldern fürs Sitzen in Wartehäuschen wird das nichts ändern. 2016 gab es deshalb 112 Verfahren, in diesem Jahr bereits 172. Vor einer Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder einem Platzverweis stünden aber immer aufklärende Hinweise und Gespräche, erklärt die Stadt.

Wenn die Plätze von „Menschen mit Mittelpunkt auf der Straße“ für einen „Daueraufenthalt“ auserkoren würden, fehlten sie „an diesen stark frequentierten Haltestellen schlicht für die Fahrgäste“. In diesem Jahr sei die Zahl der Verfahren gestiegen, weil Beschwerden über nicht nutzbare ÖPNV-Anlagen massiv zugenommen hätten.

Manche Obdachlose können Verwarnungsgelder zahlen

Bei den Obdachlosen könnten manche Verwarnungsgelder bezahlen, sagt Sozialarbeiterin von Lindern. „Bei anderen werden daraus Privatschulden, die gepfändet werden könnten, wenn es was zu holen geben würde.“

Schlagzeilen machte das Düsseldorfer Ordnungsamt bereits mit dem Umgang mit dem Obdachlosen Sascha Podschelni. Als er das Verwarnungsgeld für das Nichtanleinen seines Hundes nicht zahlen konnte, nahmen ihm Mitarbeiter sein Smartphone als Sicherheitsleistung ab. Podschelni hat eine Postanschrift bei „Fiftyfifty“, das Ordnungsamt habe das aber von dem Vorgehen nicht abgehalten. „Und ein Handy braucht man eigentlich, es kann ja immer mal was Wichtiges sein, und da habe ich auch alle meine Kontakte“, sagt Podschelni.

Von Strafen fürs Sitzen an Haltestellen hat er selbst noch nichts mitbekommen. „Ich finde das krass, zumal die Deutsche Bahn auf der anderen Seite angekündigt hat, niemanden aus dem Bahnhof vertreiben zu wollen, wenn es kalt ist.“

„Viele Mitarbeiter sind auch umgänglich“

In einem anderen Fall beschlagnahmte das Ordnungsamt nach Darstellung von „Fiftyfifty“ 600 Euro bei einem Obdachlosen, der mit einem Fahrrad in der Fußgängerzone angehalten wurde. Von Lindern: „Darf er nicht, aber sie machten eine Leibesvisitation und nahmen ihm das Geld ab, das er gerade als Nachzahlung von der Arge erstritten hatte.“ Weil ein langjähriger Streetworker sich einschaltete und von Mitarbeitern des Ordnungsamts angegangen worden sei, hat „Fiftyfifty“ Anzeige gegen Mitarbeiter des Ordnungsamts erstattet.

Die Behörde in Düsseldorf sei in ihrem Vorgehen gegenüber Obdachlosen insgesamt krasser als etwa die in Köln, meint Podschelni. Aber in der Regel seien es doch einzelne Mitarbeiter, die überzogen agierten. „Viele sind da auch umgänglich.“

Verschärft haben sich die Probleme in Düsseldorf laut Sozialarbeiterin von Lindern vor etwas mehr als zehn Jahren mit der Neufassung der Straßenordnung, die neben dem Schutz von ÖPNV-Anlagen auch Regelungen zum aggressiven Betteln beinhaltet. „Ein absoluter Gummiparagraf. In der Altstadt können zwei Leute drei Meter nebeneinander ein Bier trinken, der eine ist Tourist, der andere kann wegen aggressiven Bettelns belangt werden.“