Saarbrücken. Til Schweiger lässt auf Facebook gerne Dampf ab. In einem Post veröffentlichte er die Nachricht einer Frau. Ein Gericht gab ihm Recht.

Der Schauspieler Til Schweiger hat den Streit um einen Facebook-Eintrag vor Gericht gewonnen. Den Antrag einer Schweiger-Kritikerin, den Post zu löschen, wies das Landgericht Saarbrücken am Donnerstag ab. Der Filmstar habe zwar das Persönlichkeitsrecht der 58-Jährigen verletzt, als er eine private Nachricht der Saarländerin mit ihrem Namen und Foto auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte. Vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Recht Schweigers auf Meinungsfreiheit sei dies aber gedeckt, erklärte der Vorsitzende Richter Martin Jung.

Die Klägerin, stellte das Gericht fest, habe ja „aus eigenem Antrieb“ an einer kontroversen öffentliche Debatte teilgenommen. Und sich dabei nicht neutral geäußert, sondern Schweiger „in nicht unerheblicher Weise“ angegriffen. Sie hatte den Schauspieler nach der Bundestagswahl gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, wie er es vor der Wahl im Fall eines Einzugs der AfD in den Bundestag angekündigt habe – eine Aussage, die Schweiger bestritt.

“hey schnuffi ...! date!?“

Zudem ging sie ihn an: „Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an.“ Der Schauspieler (53, „Keinohrhasen“) antwortete ihr darauf „hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?“ – und stellte einen Screenshot des Chats auf seine Seite. Danach hagelte es Kommentare, in denen die Saarländerin auch beschimpft und verspottet wurde. Dieser Kritik müsse sie sich stellen, urteilten die Richter. Ihre Aufforderung an Schweiger, das Land zu verlassen, sei „von kaum zu unterschätzender Bedeutung“.

Dieser Facebook-Post brachte Til Schweiger Ärger ein.
Dieser Facebook-Post brachte Til Schweiger Ärger ein. © Screenshot Til Schweiger Facebook | Screenshot Til Schweiger Facebook

Die Frau leidet nach eigener Aussage seit dem Post erheblich unter den Kommentaren, auch gesundheitlich. Sie habe sogar eine Morddrohung erhalten, hatte sie gesagt. Deshalb wollte sie vor Gericht eine Löschung des Posts von Schweiger erzwingen. Und: Sie sei weder Mitglied noch Sympathisantin der AfD, hatte sie betont.

Frau hatte Diskussion selbst öffentlich gemacht

Der Schauspieler dürfe die Frau auch namentlich nennen, meinte aber das Gericht. Denn die Saarländerin hatte den Schlagabtausch mit Schweiger selbst in einem Internetforum mit 25.000 Mitgliedern öffentlich gemacht – bevor sie vor Gericht auf Unterlassung klagte. Im Forum „Deutschland mon amour“ hatte sie kurz nach der Veröffentlichung angeblich Rat suchen wollen.

Da sie dabei auch ihren vollen Namen und Wohnort nannte, sei dies „eine bewusste Selbstöffnung“ gewesen. Somit könne sie sich nicht mehr auf den Schutz der Privatsphäre berufen. Ihr Verhalten zeige, dass sie in der politische Auseinandersetzung „gerade nicht völlige Anonymität und Zurückgezogenheit sucht“. Die Klägerin muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Schweiger wollte auf Hass-Nachrichten aufmerksam machen

Im Zivilprozess hatte die Frau angegeben, Schweiger „provozieren und erzieherisch auf ihn einwirken“ zu wollen. Sie habe ihm mitteilen wollen, dass es nicht ihrem Demokratieverständnis entspreche, wenn man den politischen Gegner beschimpfe. Schweiger hatte über seine Anwältin erklären lassen, er habe mit dem Öffentlichmachen des Posts „gegen Hetze gleich welcher Art“ vorgehen und auf das Problem von Hass-Nachrichten aufmerksam machen wollen.

Die Frau sei nach der Entscheidung des Gerichts enttäuscht, sagte deren Anwalt Arnold Heim der Deutschen Presse-Agentur. Nun müsse man prüfen, ob man Berufung dagegen einlege. Diese wäre vor dem saarländischen Oberlandesgericht möglich. (dpa)