Worms. Vier Ordnungsamt-Mitarbeiter schickten sich fremdenfeindliche Inhalte per Whatsapp. Gegen die Kündigung der Stadt Worms klagten sie.

Vier Mitarbeitern des Wormser Ordnungsamtes, die in einer Whatsapp-Gruppe unter anderem fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten, haben zu Unrecht eine Kündigung erhalten. Das entschied das Arbeitsgericht Mainz am Mittwoch und gab den Klagen gegen die fristlose Kündigung statt.

Zur Begründung hieß es, der Austausch sei über die privaten Smartphones der Mitarbeiter gelaufen. Sie hätten darauf vertrauen dürfen, dass davon nichts nach außen getragen werde. Das Bundesarbeitsgericht habe entschieden, dass es nicht zu Lasten eines Arbeitnehmers gehen dürfe, wenn ein Gesprächspartner sich nicht an die Vertraulichkeit halte und den Arbeitgeber informiere.

Stadt Worms erstattete Strafanzeige

Die Kläger – drei Männer und eine Frau – waren im Vollzugsdienst des Ordnungsamtes tätig. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mainz hat die Stadt Worms „gegen Bedienstete des Ordnungsamtes Strafanzeige wegen rechtslastiger Äußerungen erstattet“, die innerhalb einer Whatsapp-Gruppe gemacht worden sein sollen. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. (dpa)