Braunschweig. Weil ein Freier beim Sex heimlich das Kondom abzog, hat eine Prostituierte Anzeige erstattet. Der Mann muss nun mit Bußgeld rechnen.

  • Weil ein Freier beim Sex heimlich das Kondom abzog, hat eine Prostituierte Anzeige erstattet
  • Der Mann muss nun mit Bußgeld rechnen

Seit vier Monaten gilt das Prostituiertenschutzgesetz – in Braunschweig hat es nun erstmals eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die neuen Vorschriften gegeben. Eine 22-jährige Frau habe einen Freier angezeigt, weil dieser beim vereinbarten Verkehr das Kondom ohne ihr Wissen entfernt haben soll, teilte die Polizei am Dienstag mit.

Nach dem neuen Gesetz handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, der 21-jährige Mann muss mit einem Bußgeld rechnen.

Das Prostituiertenschutzgesetz soll die in dem Gewerbe tätigen Männer und Frauen besser schützen und ihnen Beratungs- und Hilfeangebote gesetzlich zusichern. Männer und Frauen in diesem Gewerbe müssen sich künftig bei den Behörden anmelden, außerdem steht die Kondompflicht im Gesetz.

„Nach Inkrafttreten der neuen Regelungen hat es in der Stadt tatsächlich Anmeldungen geben“, sagte ein Polizeisprecher der Deutschen Presse-Agentur. Mittlerweile seien die Zahlen aber schon wieder rückläufig. (dpa)