Saarbrücken. Schulen im Saarland haben Schüler bei der Prüfung mit einer Scherzfrage konfrontiert. Die Landesregierung reagiert peinlich berührt.

Am Tag nach der Abschlussprüfung gingen die Beschwerden per E-Mail bei der Schulaufsicht ein: Diese eine Frage in der schriftlichen Prüfung warf bei den Produktions- und Werkstattschulen im Saarland wiederum eine Reihe weiterer Fragen auf. Was offenbar als Scherz gemeint gewesen ist, fanden die Betroffenen so überhaupt nicht lustig.

Die Linken-Abgeordnete Barbara Spaniol zitiert in einer kleinen Anfrage an die Landesregierung die Scherzfrage, die jetzt für Wribel sorgte. Die Frage war Teil der Abschlussprüfung nach einem Berufsvorbereitungsjahr für den Hauptschulabschluss im Saarland.

Indianer in knallrotem Gummiboot

Die Aufgabe lautete: „Die Klasse 8b organisiert zum Abschluss des Schuljahres ein Klassenfest. In der Klasse befinden sich insgesamt 15 Schülerinnen und Schüler. Über das Schuljahr hinweg wurden 180 € in der Klassenkasse gesammelt. Für das Klassenfest sollen folgende Artikel gekauft werden: Grillgut für 21,27 €, zwei Packungen Partybrötchen für insgesamt 9 €, zwei 6er Pack Wasser für zusammen 9,98 €, 1 Kiste Limonade mit 24 x 0,50 L-Flaschen für 38,36 €, eine Mix-Box Schokoriegel für 34,99 €, zwei Packungen mit je 90 Fruchtgummis für zusammen 17,98 €, fünf Tüten Knabberartikel für insgesamt 9,55 €. Wie viele Indianer mit knallrotem Gummiboot saßen im Kühlschrank?“

Die Landesregierung bezieht in ihrer Antwort Stellung dazu, wie es zu dem Fehler kommen konnte. Zwei Schulen seien beauftragt gewesen, Aufgaben zu erarbeiten: „Im vorliegenden Fall wurde die Scherzaufgabe aus nicht nachvollziehbaren Gründen von den Aufgabenerstellern einer Schule in den Prüfungsvorschlag aufgenommen.“

Frage nicht aus digitaler Druckvorlage gestrichen

Das Ministerium für Bildung und Kultur habe danach eine Untersuchung eingeleitet. Darin sei festgestellt worden, dass die betreffende Frage von der Auswahlkommission in einem Korrekturexemplar handschriftlich gestrichen wurde. „Allerdings wurde versäumt, die Frage aus der digitalen Druckvorlage zu streichen, sodass sie in den Prüfungsunterlagen erschien“, heißt es weiter. Nachdem der Fehler aufgefallen sei, seien die Schulen umgehend informiert worden, „dass die betreffende Frage ersatzlos zu streichen und nicht zu bewerten sei“, heißt es in der Antwort.

Und die Landesregierung gelobte Besserung. Die notwendigen Konsequenzen seien eingeleitet und „alle für die Erstellung der besagten Prüfungsaufgaben Verantwortlichen für die Zukunft vom Aufgabenerstellungsprozess ausgeschlossen“. (dpa/les)