Oldenburg. Zwei Jugendliche stehen in Oldenburg vor Gericht: Ein Mädchen soll seine Mutter erstochen haben, ein Freund soll ihr geholfen haben.

  • Zwei Jugendliche stehen in Oldenburg vor Gericht
  • Ein Mädchen soll seine Mutter erstochen haben
  • Ein Freund soll ihr geholfen haben

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat am Freitag der Prozess gegen eine 14-Jährige begonnen, die gemeinsam mit einem 15 Jahre alte Freund ihre Mutter erstochen haben soll. „Beide sind wegen Mordes angeklagt“, so der Sprecher des Landgerichtes Oldenburg, Michael Herrmann.

Der erste Verhandlungstag wurde nach rund 45 Minuten beendet. Die Strafprozessordnung sieht nach der Anklageverlesung die Einlassung der Angeklagten vor, wenn sie sich denn äußern wollen. Der nächste Termin ist am 23. November.

39-jährige Mutter wurde im Schlaf erstochen

Die Jugendlichen sollen die 39 Jahre alte Frau in der Nacht vom 14. auf den 15. Mai in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses in Varel im Kreis Friesland im Schlaf erstochen haben. Beide wurden kurz nach der Tat festgenommen und sitzen seit Mai in Untersuchungshaft.

In welchem Verhältnis die Jugendlichen zueinander standen, war unklar. Bei dem 15-Jährigen fand die Polizei damals die mutmaßliche Tatwaffe. Die Angeklagten wurden am Freitag in Handschellen zum Schwurgerichtssaal gebracht und später wieder abgeführt.

Den Angeklagten drohen trotz Alter bis zu zehn Jahren Haft

Wer zum Zeitpunkt einer Straftat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, wird in Deutschland nach dem Jugendstrafrecht behandelt. Dabei ist Erziehung der Grundgedanke, Jugendliche gelten nur als bedingt strafmündig.

In einem Prozess prüfen Sachverständige meist, ob junge Angeklagte reif genug sind, um das Unrecht einer Tat einzusehen. Noch jüngere Kinder unter 14 Jahren können nach deutschem Strafrecht nicht für ein Verbrechen bestraft werden. Im vorliegenden Fall droht den Angeklagten bei einem Schuldspruch eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren. (dpa)