Berlin/München. Privatfirmen helfen der Polizei bei Kinderporno-Ermittlungen. Solch eine Firma aus Bayern suchte nun neue Leute – für Heimarbeit.

Die Stellenanzeige klang etwas kryptisch: „Forensische(r) Bildauswerter(in)“ wurden gesucht, als Minijobber auf 450-Euro-Basis. Man benötige für die Tätigkeit lediglich einen PC und „etwas Erfahrung mit Computern“, stand da. Nach einer mehrtägigen Schulung könne man dann die Aufträge einfach zu Hause abarbeiten.

Wer sich dann unter der angegebenen Rufnummer meldete, erfuhr um was genau es bei dem Job ging: Die Minijobber sollten kinderpornografisches Material auswerten. Als eine Interessentin daraufhin entsetzt die Polizei alarmierte, wurde schnell klar: Die Firma, die die Anzeige aufgegeben hatte, arbeitete ganz legal selbst für die Ermittler. Kein Problem also?

Wer kontrolliert die Heimarbeit?

Doch. Zwar ist es nicht ungewöhnlich, dass die Polizei Privatunternehmen damit beauftragt, das oft riesige Datenmengen umfassende Material in Kinderporno-Ermittlungen zu sichten und zu ordnen. Das bayerische Innenministerium etwas spricht von „steigenden Fallzahlen u. a. im Bereich der Kinderpornografie und einem vervielfachten auszuwertenden Datenvolumen“. Dass eine Firma jedoch Mitarbeiter in Heimarbeit für den brisanten Job sucht, ist zumindest ein fragwürdiges Vorgehen.

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    Durch die Heimarbeit ist nicht zu kontrollieren, welche Personen Einblick in das Material bekommen – oder ob jemand die angezeigten Fotos womöglich vom Bildschirm abfotografiert. Ausgeschlossen ist ebenso wenig, dass jemand einen Bekannten auf den Fotos oder Videos entdeckt. Zudem stellt sich die grundsätzliche Frage, in wie weit ungelernte 450-Euro-Jobber für derart sensible und psychisch belastende Ermittlungstätigkeit überhaupt geeignet sind.

    Polizei stoppt Zusammenarbeit

    Laut einem Bericht der „Augsburger Allgemeinen“ bekam die Firma umgehend Besuch von der Polizei. Die Beamten hätten überprüft, ob sich das Gutachter-Büro an die Regeln halte, die für die Zusammenarbeit mit den Behörden gelten. Zudem sei die Zusammenarbeit mit Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften erst einmal gestoppt worden.

    Auch das bayerische Innenministerium ist inzwischen in den Vorgang eingeschaltet. Ein Sprecher erklärte auf Anfrage unserer Redaktion, man habe „den Fall zum Anlass genommen, unsere Polizeipräsidien nochmals ausdrücklich für die Kontrollpflichten zu sensibilisieren“.

    Ministerium überprüft Kontrollmechanismen

    Es gebe klar definierte Voraussetzungen für die Firmen, mit denen die Ermittler zusammenarbeiten, sagte der Sprecher weiter. Dazu gehöre die „sicherheitsrechtliche Überprüfung der Mitarbeiter“. Es dürften sich dabei „keinerlei Einschränkungen der Zuverlässigkeit durch strafrechtliche Verurteilungen oder durch sonstige Erkenntnisse anderer Behörden ergeben“.

    Nun prüfe das Ministerium, „inwiefern die Voraussetzungen für entsprechende Beauftragungen von Firmen zukünftig verschärft werden müssen“.