Halle/Saale. Er konnte nicht sagen, dass das Wasser viel zu heiß ist: Nach dem Tod eines Altenehimbewohners ist eine Krankenschwester angeklagt.

Rund acht Monate nach dem Tod eines hilflosen Rentners durch Verbrühungen in einer Wanne hat die Staatsanwaltschaft Halle Anklage erhoben. Einer Pflegerin des 79-Jährigen, der in einem Heim lebte, wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen, wie ein Staatsanwalt am Donnerstag sagte.

Zuvor hatte die „Mitteldeutsche Zeitung“ berichtet. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte es die Frau versäumt, beim Baden des Mannes in einer Wanne die Wassertemperatur mit Thermometer und Hand zu prüfen. Beides sei vorgeschrieben. „Die Frau hat ihre Pflicht verletzt“, sagte der Staatsanwalt.

Mann konnte nach Schlaganfall nicht sprechen

Der Mann war den Angaben zufolge nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt. Er habe nicht sprechen, nicht um Hilfe rufen können. Der 79-Jährige erlitt Verbrühungen. Er wurde in das nicht weit entfernte Halle zu einer Spezialklinik gebracht. Der Mann starb sechs Tage später an den Verletzungen. Laut Anklagebehörde hat sich die damalige Pflegerin bei den Ermittlern bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Sie habe den Vorfall in der Wanne „unmittelbar selbst“ der Pflegeleitung gemeldet, sagte der Staatsanwalt. Die 50 Jahre alte Frau sei von Beruf Krankenschwester. Sie habe viele Jahre als ausgebildete Pflegekraft gearbeitet. Unklar ist, wann ein möglicher Prozess beginnt. Laut Paragraf 222 Strafgesetzbuch drohen der Frau bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. (dpa)