Berlin. Ein 27-Jähriger vergewaltige in den USA eine 13-Jährige und zeugte mit ihr ein Kind. Für dieses bekam er nun das geteilte Sorgerecht.

Im US-Bundesstaat Michigan ist dem 27-jährigen Christopher M. das geteilte Sorgerecht für ein Kind zugesprochen worden, das er 2008 bei der Vergewaltigung einer damals Zwölfjährigen gezeugt hat.

Das Urteil, über das unter anderem die BBC berichtet, sorgt in den USA für große Empörung. Und das aus mehreren Gründe: Der Richter nannte dem Vergewaltiger auch noch die Adresse seines früheren Opfers und er ordnete an, die Frau habe sich von ihrem jetzigen Wohnsitz in Florida zurück nach Michigan zu begeben – zurück zu dem Mann, der sie missbrauchte.

Und das alles, obwohl Christopher M. auch nach seiner Tat von 2008 und einer ersten Gefängnisstrafe noch mal wegen Vergewaltigung Minderjähriger einsitzen musste.

Vergewaltiger wollte Vaterschaft gar nicht erstreiten

© Michigan DOC

Absurd ist ebenfalls, dass der Fall gar nicht auf die Initiative von Christopher M. zurückgeht. Anwältin Rebecca Kiessling, die das Opfer von M. von 2008 vertritt, sagte den „Detroit News“, das Verfahren sei erst ins Rollen gekommen, nachdem ihre Mandantin staatliche Unterstützung beantragt habe. Praktisch als eine Art Automatismus der Bürokratie wurde weiter verhandelt. Eine DNA-Analyse bestätigte die Vaterschaft des Vergewaltigers. Auch Christopher M.s Anwältin sagte, ihr Mandant habe das Verfahren nicht forciert.

M. ist in den USA als Sexualstraftäter registriert. Minderjährigen darf er sich nur unter Aufsicht eines „verantwortungsvollen Erwachsenen“ nähern. Trotzdem will Rebecca Kiessling weiter gegen das Urteil kämpfen. Ihrer Meinung verstößt es gegen den Rape Survivor Child Custody Act – ein Gesetz von der Obama-Regierung aus dem Jahr 2015, das Missbrauchsopfer unter besonderen Schutz stellen soll.

Wie Christopher M. mit seinen neu gewonnenen Rechten umgehen will, ist indes unklar. Seine Anwältin sagte: „Ich weiß nicht, was er vorhat und ob er in Zukunft eine Beziehung zu dem Kind plant. (ba)