Bochum. Das Leben von Werner Mauss könnte Vorlage für mehrere Agentenromane sein. Nun ist es um ein mindestens ein weiteres Kapitel reicher.

Dem früheren Geheimagenten Werner Mauss ist es wieder einmal gelungen, seinen Jägern zu entkommen. Das Landgericht Bochum verurteilte den 77-Jährigen am Donnerstag zwar als Steuerhinterzieher in Millionenhöhe zu zwei Jahren Gefängnis, setzte die Strafe aber zur Bewährung aus.

Außerdem muss der gebürtige Essener 200.000 Euro als Geldbuße an karitative Einrichtungen zahlen. Damit wich die 2. Strafkammer erheblich vom Antrag der Staatsanwaltschaft ab, die sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert hatte. Zur Strafhöhe habe sicher die „Lebensleistung“ des Angeklagten beigetragen, begründete Richter Markus van den Hövel das milde Urteil.

Mauss’ Leben könnte Vorlage für zahlreiche Agentenfilme sein

Damit ist das schillernde Leben des ehemaligen Privatdetektivs Werner Mauss um eine Facette reicher. Angefangen hatte er mit einem kleinen Büro in seiner Heimatstadt Essen. Schnell rankten sich um seinen Namen mysteriöse und abenteuerliche Geschichten. Mauss galt in den 70er und 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts als Agent, der im Auftrag von Versicherungen, Polizei und Bundesregierung Kriminalfälle löste, unter Einsatz seines Lebens Geiseln aus den Dschungelgebieten Südamerikas befreite oder mit Terrororganisationen im Nahen Osten verhandelte. In den 90er Jahren saß er mal in Kolumbien neun Monate lang in Untersuchungshaft. Es ging um angebliche Verhandlungen über Lösegelder. Doch später wurde er freigesprochen.

Erst eine kleine silberne Scheibe schien ihn wirklich zu Fall zu bringen. Auf einer Steuersünder-CD, die das Land NRW 2012 angekauft hatte, tauchten beträchtliche Vermögenswerte im Ausland auf, die die Steuerfahndung ihm zuschrieb. Insgesamt ging es um rund 13 Millionen Euro hinterzogener Steuer. Vor etwas mehr als einem Jahr begann der Strafprozess vor dem Landgericht Bochum.

Versteckte Millionen sollen Arbeit des Agenten finanziert haben

Mauss hatte sich stets mit dem Argument verteidigt, das Millionenvermögen sei tatsächlich ein Treuhandfonds. Geld, das ihm ausländische Mächte zur Verfügung gestellt hätten, damit er seinen Kampf gegen das internationale Verbrechen führen könne.

Das habe das Gericht ihm nicht sicher widerlegen können, betonte Richter Markus van den Hövel in der Urteilsbegründung. Allerdings sei das Geld später in das Privatvermögen von Mauss übergegangen.

Gericht würdigt die Lebensleistung von Werne Mauss

Die Kammer relativierte die Steuersünde des Agenten. Denn wenn der Agent tatsächlich sein Vermögen bei der Steuer angegeben hätte, dann seien auch seine beruflichen Aufwendungen zu berücksichtigen. Dadurch reduziere die Steuerschuld sich auf rund drei Millionen Euro. Das Gericht sah bei Mauss auch einen Verbotsirrtum. Dieser sei natürlich durch Gespräche mit einem Steuerberater zu vermeiden gewesen, wirke sich aber strafmildernd aus.

Entscheidend für das Gericht war wohl die laut Urteil „tadellose Lebensleistung“ des Ex-Agenten. Andere könnten ja gut über einen „deutschen James Bond“ reden, sagte Richter van den Hövel und sprach dabei die Aufgabe der Kammer an: „Das Gericht wollte dem Menschen Mauss gerecht werden, und das ist schwierig.“ Lobende Worte fand er, nannte das Leben des bislang nicht vorbestraften Angeklagten „gradlinig und erfolgreich“. Die Entscheidung, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, sei „mit einem gewissen Bauchgrimmen“ erfolgt.

Staatsanwalt Timo Dörfer kommentierte das Urteil offiziell nicht. Seine Behörde werde prüfen, ob sie gegen den Richterspruch Revision einlege. Rechtsanwalt Rainer Hamm, einer der Verteidiger von Mauss, verwies auf seinen Antrag auf Freispruch und sprach von einer möglichen Revision. Ganz unzufrieden wird er mit der Entscheidung der Kammer aber nicht sein, denn er hatte nach seinen Worten „eine beeindruckende Urteilsbegründung“ gehört.