Berlin. Kleine Drohnen dürfen weiterhin ohne Führerschein fliegen. Für alle Flugobjekte mit mehr als zwei Kilogramm brauch man eine Erlaubnis.

Für zivile Drohnen am Himmel über Deutschland gelten von diesem Sonntag (1. Oktober) an zusätzliche Regeln. Für größere Fluggeräte ab zwei Kilogramm Gewicht wird eine Art Führerschein Pflicht, der sogenannte Kenntnisnachweis.

Nach einer aktuellen Übersicht des Luftfahrt-Bundesamts gibt es bislang 18 Stellen, bei denen man die Prüfung ablegen kann. Nach Auskunft des Luftfahrt-Bundesamt werden aber noch mehr Prüfungsstellen hinzukommen. Die Zertifizierung läuft erst seit Juli. Die neuen Drohnen-Verordnung war im Frühjahr in Kraft getreten.

Für den Drohnen-Führerschein müssen Kenntnisse zur Navigation der Geräte und den rechtlichen Grundlagen für die Nutzung nachgewiesen werden. Ausgenommen davon sind Modellflugplätze, auf denen es eine Aufsichtsperson gibt.

Hobbypiloten müssen mindestens 16 Jahre alt sein

Hobbypiloten können den Nachweis nach einer auch online möglichen Prüfung durch anerkannte Stellen bekommen, wobei ein Mindestalter von 16 Jahren gilt. Zum anderen gibt es – nur für Flugmodelle – eine Bescheinigung nach einer Einweisung durch einen Luftsportverein. Hierfür gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Beide Nachweise gelten fünf Jahre lang. Anerkannt wird auch eine gültige Pilotenlizenz.

Ebenfalls ab Sonntag gilt eine Kennzeichnungspflicht für Drohnen ab 250 Gramm – etwa mit Plaketten oder Aluminiumaufklebern aus dem Schreibwarenhandel oder dem Internet. Um den Besitzer ausfindig machen zu können, müssen Name und Anschrift vermerkt werden. Die Kennzeichnung muss feuersicher und fest mit dem Gerät verbunden sein. (dpa)